Befreiung von der Beitragspflicht
Von der Beitragspflicht kann auf Antrag eine Befreiung in Höhe des vollen Studienbeitrags in folgenden Fällen gewährt werden:

    * Pflege und Erziehung von minderjährigen Kindern, maximal im Umfang der Studienbeiträge für die Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs, bei behinderten Kindern und Kindern unter 12 Jahren erfolgt die Befreiung für die 1,5-fache Regelstudienzeit
    * Mitwirkung als gewählte Vertreterin oder gewählter Vertreter in Organen der Universität, der Studierendenschaft, der Fachschaften der Studierendenschaft oder des Studentenwerks im Umfang von maximal 4 Studienbeiträgen
    * Wahrnehmung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten im Umfang von maximal 4 Studienbeiträgen
    * Studienzeitverlängernde Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung im entsprechenden Umfang
    * Studium zweier Studiengänge aufgrund berufsrechtlicher Bestimmungen im Umfang von bis zu 2 Studienbeiträgen
    * Der Studienbeitrag kann auf Antrag erlassen werden, wenn die Einziehung auf Grund besonderer und unabweisbarer Umstände des Einzelfalls zu einer unbilligen Härte führen würde, die die wirtschaftliche Existenz des Beitragspflichtigen gefährden würde; bei der Entscheidung ist ein strenger Maßstab anzuwenden. Das Vorliegen einer unbilligen Härte ist glaubhaft zu machen.



以上是Uni Duisburg网页上的可以减免学费的几种情况,那个是对我们来说"须提供每个月不超过400欧元收入的KONTOAUSZUG"的那种情况啊?????
知情的同学来说说啊!怎么减免?????去哪里办?????
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