讨论得so high啊.bud.

那个,看到有人说贾宝玉和薛宝钗算乱伦,比较迷惘。
至少在看到这个之前,我一直就没觉得他们俩还是法定不可以结婚的。
要说千多年来,这个表兄妹结婚好像是很正常的事情吧,啥青梅竹马,两小无猜,好多美好的字眼呢。
显然因为类似的出身,相近的教育,以及共同的成长经历,在以前这个表兄妹结婚是很自然的事情吧?
咋就成“乱伦“了呢?

听说近亲结婚容易产生白痴,但也会产生天才的说。
不过这种不利于人类繁衍的事情,还是不值得鼓励,但不应受到歧视,李的观点倒也不错,九成是无良的中国记者报道失实。
我觉得那种直系血亲(譬如Oedipus)和家庭成员里的晚辈和长辈结合(譬如扒灰)才算乱伦。
按说三代以内的近亲不可结婚,那如果相差四代的小伙子和老太太近亲是不是也可以登记的?

不过乱伦这种事情,也就是道德上有点麻烦,真要到了人口不够的时候,还是会被默认的。
圣经里就有父亲和两个女儿的故事,而中国历史上,人在受灾时甚至可以“易子而食”,乱不乱伦又算得什么事了。

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我是真不觉得同性恋有啥不好的,咱这有多少人歧视张国荣的?
最多也就是不利生育和不正当的性交方式容易引发艾滋吧。
要说生育,我就觉得以前的太监娶老婆没什么。很多女人婚嫁就是为了生活得好一点,这个在现在也很通常。只听说女方要求男方有多少多少钱,要有车有房,没听说婚前要男方性能力强悍的(当然找情人的时候这条比较重要)。
譬如70老翁娶20少妇这种,传说是上帝的礼物,显然也是不利生育的,所以同太监娶妻,同性恋带来的危害差不多,不过这些都应该以平常心视之,大家不可以歧视的,在我们国家都应该立法予以承认。
要说艾滋,从来没听说因为有可能得艾滋而禁止人类性交的。所以因为有可能产生艾滋而禁止同性恋太牵强了吧?
中国历史上分桃断袖的,从来没听说会得艾滋病,而得性病的大多数,都不是同性恋,也不是乱伦的人。

[ 本帖最后由 erstein 于 2006-7-23 03:10 编辑 ]

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原帖由 wjaachen 于 2006-7-23 00:16 发表




喜欢你头像里的女人!:love.gif


danke~

:D 我喜欢你头像里的……那个dongdong
一步又一步……

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无语,谁知道流满到底是哪里来得啊?咋就逻辑和正常人这么不一样捏?

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今天刚考完,所以有时间查资料

那天说错了,在德国同性恋是不能结婚的,根据德国联邦宪法法院的判决,对同性恋的定义是是eheaehnlichen Lebensgemeinschaft 类似婚姻的同居。没有婚约的契约关系,没有婚姻的权利和义务。

特此更正一下

Der Begriff der Ehe und der ehe?hnlichen Lebensgemeinschaft

6.18

Der Begriff der Ehe ist nirgendwo gesetzlich definiert. Gleichwohl wird allgemein vertreten, da? Ehen nur von verschiedengeschlechtlichen Personen geschlossen werden k?nnen. Das Bundesverfassungsgericht definiert die Ehe als "die Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer umfassenden, grunds?tzlich unaufl?slichen Lebensgemeinschaft" [BVerfGE 10, 59, 66; 53, 224, 245]. Ehen von gleichgeschlechtlichen Personen gelten, auch wenn sie vom Standesbeamten in das Familienbuch eingetragen worden sind, als Nichtehen [KG, FamRZ 1958, 60/61; OLG Frankfurt, STAZ 1977, 12]. Von dieser Vorstellung geht auch das Transsexuellengesetz vom 10. September 1980 aus (s. 16.11). Es l??t die Feststellung, da? eine Person dem anderen Geschlecht zugeh?rig anzusehen ist, nur zu, wenn die Person nicht (mehr) verheiratet ist (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG). War vor dem Inkrafttreten des Gesetzes aufgrund des § 47 PStG die Geschlechtsangabe einer verheirateten Person im Geburtseintrag ge?ndert worden, so gilt deren Ehe sp?testens mit dem Inkrafttreten des Gesetzes als aufgel?st (§ 16 Abs. 2 TSG).

6.19

Das Bundesverwaltungsgericht [BVerwGE 52, 11; ebenso OVG Hamburg, FamRZ 1990, 1288] und das Bundessozialgericht [BSGE 63, 120] knüpfen bei der Auslegung des Begriffs "ehe?hnliche Gemeinschaft" in § 122 BSHG und in § 137 Abs. 2 a AFG an diese Ehedefinition an. Sie bejahen deshalb eine "ehe?hnliche Gemeinschaft" nur bei Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften solcher Partner, "zwischen denen die Ehe rechtlich grunds?tzlich m?glich ist. (...) Andere Partnerschaften, also z. B. zwischen Personen gleichen Geschlechts oder zwischen Verwandten, die von Rechts wegen nicht heiraten dürfen, fallen folglich nicht" unter diese Vorschriften [BSGE 63, 120, 123]. Zur Begründung hat das Bundessozialgericht u. a. darauf verwiesen, da? der Gesetzgeber nicht das Wort "nichtehelich", sondern "ehe?hnlich" verwandt habe. [Diese Rechtsprechung kann in der Praxis eine Besserstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bei der Bewilligung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zur Folge haben, s. 7.67].

zu 6.19
01.97

Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslegung des Begriffs "ehe?hnliche Gemeinschaft" in § 137 Abs. 2a AFG durch das Bundessozialgericht best?tigt. Gemeint ist danach mit dem Begriff "eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zul??t und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen <BVerfGE 87, 234, 264>."

6.20

Die Vorstellung, da? nur verschiedengeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen k?nnen, entspricht dem herk?mmlichen christlich-abendl?ndischen Bild der Ehe. Homosexualit?t gilt dagegen nach christlich-abendl?ndischer Vorstellung als unsittlich und strafwürdig. In ?bereinstimmung damit hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1957 die Strafverfolgung gleichgeschlechtlicher Handlungen zwischen erwachsenen M?nnern gebilligt, weil die gleichgeschlechtliche Bet?tigung "eindeutig" gegen das Sittengesetz versto?e. Zur Begründung hat sich das Bundesverfassungsgericht auf die "beiden gro?en christlichen Konfessionen" berufen, "aus deren Lehren gro?e Teile des Volkes die Ma?st?be für ihr sittliches Verhalten entnehmen" [BVerfGE 6, 389, 434/435]. Angesichts solcher Ausgangspunkte nimmt es nicht wunder, da? Ehen von gleichgeschlechtlichen Partnern bisher allgemein abgelehnt worden sind.

6.21

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch in anderem Zusammenhang darauf hingewiesen, da? zwar Art. 6 Abs. 1 GG an vorgefundene, überkommene Lebensformen anknüpft, da? sich aber die Frage stellen k?nne, ob "das überkommene Vorstellungsbild auch von den in der Gegenwart herrschenden Auffassungen vom Wesen der s?kularisierten Ehe getragen wird, namentlich wenn sich insofern ... ein grundlegender Wandel vollzogen" hat [BVerfGE 36, 146, 163/164]. Gerade die Beurteilung des Ph?nomens der Homosexualit?t hat sich aber in den letzten zwanzig Jahren grundlegend gewandelt.
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从1969年以来,同性恋在德国只是不受刑法追究,但在民法范围内也并不承认同性恋着的婚姻关系。

Der grundlegende Wandel in der Beurteilung der Homosexualit?t

6.22

Seit 1969 sind homosexuelle Handlungen unter erwachsenen M?nnern nicht mehr strafbar. Der Europ?ische Gerichtshof für Menschenrechte hat sogar inzwischen entschieden, da? die Bestrafung von einverst?ndlichen homosexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen gegen das durch die Europ?ische Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Achtung des Privatlebens verst??t [EGMR, Fall Dudgeon gegen Vereinigtes K?nigreich, EuGRZ 1983, 488; Fall Norris gegen Irland, ?JZ 1989, 628]. In dieselbe Richtung geht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Asylgew?hrung für Ausl?nder mit "irreversibler, schicksalhafter homosexueller Pr?gung", wenn homosexuelle Handlungen in ihrem Heimatland mit unertr?glich harten Strafen bedroht sind [BVerwGE 79, 143; BVerwG, NVwZ-RR 1990, 375; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20. 12. 1990 - 5 K 10255/89 - für eine lesbische Frau]. Dabei war für das Bundesverwaltungsgericht ausschlaggebend, da? sich solche Menschen in ihrem Heimatland in der gleichen Lage befinden, "in der sich ein Heterosexueller befinden würde, wenn jedes heterosexuelle Verhalten unter Strafe stünde" [BVerwGE 79, 143, 152]. In ?bereinstimmung damit hat der Bundesgerichtshof 1984 festgestellt, da? das Zusammenleben zweier Personen gleichen Geschlechts in einer "ehe?hnlichen Gemeinschaft" heute nicht mehr als sittlich anst??ig gilt [BGHZ 92, 213, 219; vgl. auch OLG Hamburg, NJW 1988, 977: Lebt der homosexuell veranlagte Sohn in einer gleichgeschlechtlichen Dauerbeziehung, so ist darin kein "ehrloser und unsittlicher Lebenswandel" zu sehen, der den Vater nach § 2333 Nr. 5 BGB berechtigt, seinem Sohn den Pflichtteil zu entziehen.]. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs "ist anerkannt, da? das Zusammenleben homosexueller Menschen der verantwortlichen Lebensführung in einer ehe?hnlichen Gemeinschaft entsprechen kann" [BFH, BStBl. II 1991, 518].

6.23

Wenn aber gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften nach heutiger Auffassung weder strafbar noch unsittlich sind, stellt sich die Frage, ob das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gegen das Grundrecht der Eheschlie?ungsfreiheit verst??t.
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现在才看到还有这么high的一个帖, 错过了。

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原帖由 boilingsnow 于 2006-7-22 22:15 发表


客气客气,是你先让我们“去读读可兰经和圣经吧”,这样我怎能不把你当成令人高山仰止的专家呢?更何况还有“医学神学领域”,“狭义广义”……
我只是佩服你自己按照自己的理解编造不脸红的本领和明明自己不 ...



从神学的道德标准来说,那就更保守了。

这个从圣经里有明确提到。

Korinther 6: 9,10

圣经里,哥林多前书,第六章,第九节里写到,

Korinther 6: 9你们不知道不义的人不能承受上帝的王国吗? 不要受迷惑了。无论是淫乱,崇拜偶像的,通奸的,做恋童的,同性恋的。
第十节写到
Korinther 6: 10 偷窃的,贪心的,醉酒的,咒骂的,敲诈的,都不能承受上帝的王国。
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在德国医学领域我找不到对次论述的文章,是我上Medizinrecht 的时候教授讲过,不然我也不知道。
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原帖由 boilingsnow 于 2006-7-28 23:19 发表


不好意思,你引用的这段经文我没看出来它把同性恋和乱伦等同了,只是说明圣经不提倡同性恋行为。


那时神父对我这么说的。
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原帖由 boilingsnow 于 2006-7-28 23:27 发表


所以你所坚持的所谓“神学领域”和“医学领域”的观点其实就是来源于两个人,一个神父,一个教授。:han.gif:han.gif:han.gif:han.gif



从法学广义的定义来说也不无道理。
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