Hinweise und einzureichende Unterlagen zum Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht nach §7 Abs.3 Studienbeitragssatzung
Antragsberechtigt sind bedürftige ausländische Studierende mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung,
die keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen besitzen und bereits seit dem Sommersemester 2006 an
einer Hochschule in NRW eingeschrieben sind und die Regelstudienzeit zuzüglich 4Semester nicht überschritten haben.
Ein ordnungsgemäßer Studienverlauf ist nachzuweisen.
Einzureichen sind:
1 Bestätigung des zuständigen Prüfungsamtes darüber ,dass ein ordnungsgemäßer Studienverlauf vorliegt.
2 Vorlage des für das Visum erforderlichen Finanzierungsnachweises über die Studien- und Lebenshaltungskosten für die Dauer des Studiums.
3. Nachweise über Ihr gesamtes Einkommen: z.B. Kopie der Lohnsteuerkarte des Vorjahres, Einkommensteuerbescheid des Vorjahres ,
Bescheid über gewährte Sozialhilfe/Arbeitslosengeld II,Wohngeldbescheid,Nachweis über Kindergeld,aktuelle Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate vor
Antragstellung etc.
4.Kontoauszüge der vergangenen 12 Monate
5.Bei verheirateten Studierenden: Einkommensnachweise des Ehepartners
6 Kopie des Mietvertrages, falls Sie nicht im elterlichen Haushalt wohnen