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发表于 2005-7-21 09:11
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〔新闻德语〕德国秃子要政府出钱给他买假发,遭到拒绝
在德国,女人秃头买假发,可由健保支付;男人秃头买假发,健保却不支付。一名德国秃头男人对此不满,一状告上法院,但法院最后判他败诉。这名46岁男子说,男人和女人一样。如果女人脱发必需买假发,健保愿意给付,男人却不能比照办理,这并不合理。但法官却说,秃头的女人不多,秃头对女人的形象影响很大,因此女人买假发,健保应该给付。至于男人秃头,根本不是什么稀奇的事,因此男人买假发,健保无需给付。
Urteil: Männer haben keinen Kassenanspruch auf Perücke
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen einem an Haarausfall leidendem Mann keine Perücke bezahlen. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Dresden verstößt es nicht gegen das Gleichheitsrecht, dass zwar Frauen Anspruch auf Haarersatz haben, Männer jedoch nicht.
Perücke wird nicht erstattet
Kassenversicherter unterliegt vor Sozialgericht Dresden
DRESDEN (ddp.vwd). Die gesetzliche Krankenversicherung muß einem an Haarausfall leidendem Mann keine Perücke bezahlen. Nach einem gestern veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Dresden verstößt es nicht gegen das Gleichheitsgebot, daß zwar Frauen Anspruch auf Haarersatz haben, Männer jedoch nicht.
Geklagt hatte ein 46jähriger Versicherter, der auf Grund einer Krankheit das Kopfhaar sowie Augenbrauen und Wimpern verloren hatte. Der Mann forderte von seiner Kasse die Übernahme der 440 Euro für eine Perücke, weil er unter seiner Haarlosigkeit leide und sich verspottet fühle.
Die Dresdner Sozialrichter entschieden jedoch, daß eine Krankenkasse eine Perücke nur zahlen muß, wenn die Glatze so stark entstellend wirkt, daß der Betroffene vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen wird.
Mittwoch 20. Juli 2005, 12:02 Uhr
Urteil: Männer haben keinen Kassenanspruch auf Perücke
Dresden (ddp-lsc). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen einem an Haarausfall leidendem Mann keine Perücke bezahlen. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Dresden verstößt es nicht gegen das Gleichheitsrecht, dass zwar Frauen Anspruch auf Haarersatz haben, Männer jedoch nicht.
Geklagt hatte ein 46-Jähriger, der auf Grund einer Krankheit das Kopfhaar sowie Augenbrauen und Wimpern verloren hatte. Der Mann forderte von seiner Kasse die Übernahme der 440 Euro für eine Perücke, weil er unter seiner Haarlosigkeit leide und sich verspottet fühle. Die Dresdner Richter entschieden jedoch, dass eine Krankenkasse eine Perücke nur zahlen muss, wenn die Glatze so stark entstellend wirkt, dass der Betroffene vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen wird. Dies sei hier jedoch nicht der Fall.
Die Richter folgten mit ihren Urteil einer Entscheidung des Bundessozialgerichts von 1981. Das Bundesverwaltungsgericht hatte jedoch 2002 in einem beamtenrechtlichen Fall entschieden, dass der unterschiedliche Anspruch auf Haarersatz bei Frauen und Männer diskriminierend sei. Das Dresdner Sozialgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Berufung zugelassen.
(AZ: S 18 KR 1380/04) |
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