Ab Mitte Januar wird die Hochschule voraussichtlich damit beginnen, an gut ein Viertel der Studierenden Gebührenbescheide über 650 Euro zu verschicken.......
11.1 Abschluss aus dem Ausland – Erst- oder Zweitstudium?
Wenn bereits ein erster Hochschulabschluss aus dem Ausland vorliegt, dann z¨ahlt
dieser im Sinne des Gesetzes als berufsqualifizierend und damit als Erststudium.
Dies gilt auch, wenn eben jener ausl¨andische Hochschulabschluss notwendige Zulassungsvoraussetzung
zum Besuch einer deutschen Hochschule ist. (Ausnahme:
ein Bachelor nach dem ein konsekutiver Master studiert wird.)
Ausnahme: Dies gilt allerdings erst ab dem Wintersemester 2004/05. F¨ur Mitteilung des
MWF vom
20.11.03
Studierende, die sich vor dem Wintersemster 2004/05 einschreiben bzw,
bereits eingeschrieben haben und einen ausl¨andischen Hochschulabschluss
besitzen, der außerhalb der EU (Stand EU: 1.4.2004) erworben wurde,
gilt ein
”
besonderer Vertrauensschutz“. Diese Studierenden bekommen
ein Studienkonto.
Originally posted by ymxt at 2004-1-15 01:24:
才发现转帐单背面上说学校要给所有的学生送发studienkonto的stand,不过现在还没收到,所以只好先等等了!不过不知道国内毕业的学士们是否铁定能松口气了?总还是有点提心吊胆,要看了正式文件才能彻底放心!