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2#
发表于 2005-10-18 20:46
| 只看该作者
惨了
看看StGB
§ 281 Missbrauch von Ausweispapieren
(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Taeuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Taeuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überlaesst, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden. |
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