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发表于 2003-12-24 14:04
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24.11.2003
Gesundheitsreform 2004
Das ändert sich ab 2004 beim Zahnarzt
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient
ab 01.01.2004 gilt die Gesundheitsreform, die von Regierung und Opposition beschlossen wurde. Hierdurch ergeben sich einige wichtige Veränderungen im zahnmedizinischen Bereich, über die wir Sie informieren wollen.
Praxisgebühr
Per Gesetz hat jeder Patient für den Arzt- und Zahnarztbesuch eine Gebühr von 10 Euro pro Quartal zu zahlen. Diese Summe ist in den Praxen zu entrichten, geht aber in voller Höhe an die Krankenkassen. Damit soll die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziell entlastet werden und die Eigenverantwortung der Versicherten für ihre Gesundheit verstärkt werden.
Von der Gebühr befreit sind:
a) Jugendliche unter 18 Jahren
b) Zahnarztbesuche, die aufgrund einer Überweisung erfolgen
c) die jährliche Kontrolluntersuchung für das Bonusheft der Krankenkassen.
Ist allerdings nach der Kontrolluntersuchung eine Behandlung notwendig, so ist hierfür ebenfalls die Gebühr zu entrichten.
Zahnersatz
Durch die Gesundheitsreform bedingt, gibt es beim Zahnersatz im kommenden Jahr keine Veränderungen.
Erst 2005 werden Patienten Ihren Zahnersatz per Gesetz extra versichern lassen müssen, da er dann keine Leistung der GKV mehr ist
Je nach Befund, kann es durchaus sein, dass Zahnersatz, bedingt durch einen Absenkung zahnärztlicher Honorare, 2004 etwas günstiger wird. Dagegen kann es durchaus Fälle geben, bei denen er teurer wird, da einige Leistungen dann nicht mehr durch die Gesetzliche Krankenversicherung bezahlt werden. Um sicher zu sein, sollten Sie diesbezüglich auf jeden Fall die Empfehlung Ihres Zahnarztes/Ihrer Zahnärztin einholen.
Zahnstein-Entfernung
Ab 2004 übernehmen die Kassen die Kosten für die Zahnstein-Entfernung nur noch ein Mal pro Jahr. Jede weitere notwendige Behandlung dieser Art werden die Patienten selbst tragen müssen. Obwohl ein geringer Zahnstein-Belag kaum zu vermeiden ist, sollten Sie zur Eigenvorsorge noch mehr auf eine bestmögliche Mundhygiene achten: Zähne mindestens zwei Mal täglich ca. 2 bis drei Minuten putzen; vorher mit Zahnseide die Zahnzwischenräume (dort, wo die Bürste nicht hinkommt) reinigen. Tipp: Zähne nicht gleich nach dem Essen reinigen, lieber eine halbe Stunde warten; wenn es denn "Süßes" sein muss, Leckereien nicht auf einen längeren Zeitraum verteilen, Motto: süß und kurz.
Bonusheft
Das Bonusheft für die Zahnbehandlung sollten Patienten auch weiterhin abstempeln lassen. Prophylaxe und regelmäßige Vorsorge wird auch nach der Ausgliederung des Zahnersatzes aus der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2005 honoriert werden. Bis Ende 2004 gilt ohnehin noch die derzeitige Regelung, wonach 50 Prozent der Kosten für den Zahnersatz von den Kassen übernommen werden. Ist das Bonusheft ohne Unterbrechung geführt worden, steigt der Zuschuss nach fünf Jahren auf 60 Prozent und nach zehn Jahren auf 65 Prozent. Erwachsene müssen dafür eine Kontrolluntersuchung jährlich nachweisen, Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren zwei Untersuchungen. Bei einer privaten Zusatzversicherung gelten die dort vereinbarten Konditionen
Zuzahlungsgrenze und Zuzahlungsbefreiungen
Generell gilt: Die Zuzahlungen im gesamten medizinischen Bereich dürfen nicht über 2 Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens liegen. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 Prozent. Hierbei werden die Jahres-Bruttoeinnahmen und die Zuzahlungen aller Haushaltsangehörigen zusammengerechnet.
Es ist daher ratsam, alle Quittungen für Zuzahlungen zu sammeln und sich bei Ihrer Krankenkasse beraten zu lassen, ob und wann eine Befreiung in Frage kommt.
Wichtig: Sind Sie bereits im Besitz von Befreiungsbescheinigungen, so verlieren diese ab 01. Januar 2004 ihre Gültigkeit
Hierbei ändert sich 2004 durch die Gesundheitsreform nichts
Zahnspangen und Füllungen
Nach wie vor zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Zahnspangen bei kieferorthopädischer Behandlung und Zahnfüllungen (Plomben).
Überprüfung des Heil- und Kostenplans
Nach wie vor müssen sich Patienten bei aufwändigen Eingriffen den Heil- und Kostenplan, den der Zahnarzt erstellt, erst von der Kasse genehmigen lassen |
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