es gibt drei verschiedene Arten der Fiktionsbescheinigung, wovon nur eine zur Wiederinreise nach Deutschland geeignet ist. Da Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels sind und dessen Verlängerung beantragen, müsste Ihnen eine Fiktionsbescheinigung gemäß § 81 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes ausgestellt werden, womit die Wiedereinreise nach Deutschland zulässig ist.
Die für eine Wiedereinreise gültige Fiktionsbescheinigung können Sie daran erkennen, dass auf Seite 3 des Dokumentes das letzte der drei Felder angekreuzt ist. Die beiden anderen Varianten berechtigen dagegen nicht zur Einreise.
Bitte fragen Sie bei der Ausländerbehörde nach, ob Ihnen eine Fiktionsbescheinigung gemäß § 81 Absatz 4 des Aufenthaltrsgesetzes ausgestellt wird. Ist dieses der Fall, können Sie jederzeit bis zur Entscheidung über Ihren Antrag nach Deutschland zurückkehren.