Praxissemester 和 SS2011 的学费
本帖最后由 真精不怕火恋 于 2011-2-27 23:03 编辑
忽然想到,既然 WS2011/12 很有可能不收学费了。
也许4年内可以毕业的同学这学期可以利用实习学期把学费免掉。
不用白不用! 反正以后也用不上了。
刚想到的,也许还不成熟,有待讨论。等 明天/今天 考完试后在好好想想。
申请方法
在 UV 的机器上插卡,输密码,点击 Studienbeitragsservice ,在左侧导航条里面寻找 Antrag (Antraege,Antrag stellen , 忘了具体叫啥了),然后选 Praxissemester,接下按照提示来选择的该选择的选项,按该按的按钮,最好把提出的申请打印下来。最后在学校规定的时间内提交相应的证明。
注意,提出申请的计算机与打印转帐单的不是同一机器!提出申请的计算机有读卡器,可以插学生证!
学校的规定如下,申请者需要能够交出相应的证明(实习合同或实习证明):
PRAXISSEMESTER - BEDINGUNGEN
Bedingung für die Beantragung einer Befreiung aufgrund eines Praxissemesters ist die erfolgreiche Ableistung eines Vollzeit-Praktikums mit einer Mindestdauer von 3 Monaten - davon mindestens 2 Monate innerhalb der Vorlesungszeit. Sollte es sich um Teilzeitpraktika, z.B. halbtags handeln, muss die Dauer dementsprechend länger sein, also mindestens 6 Monate.
Ein Praxissemester kann nur für das entsprechende Semester innerhalb der Rückmeldefrist - spätestens bis zum Ende der Antragsfrist für das betreffende Semester - beantragt werden.
Eine Befreiung vom Studienbeitrag ist für integrierte Praktika (Pflichtpraktika) im Sinne der jeweiligen Prüfungsordnung oder für freiwillige Praktika möglich, z.B. für Industrie- oder Forschungspraktika, aber NICHT für Praktika, welche innerhalb der Fakultät im Rahmen von Vorlesungen oder Seminaren angeboten werden.
ANTRÄGE
Den Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht wegen eines Praxissemesters können Sie während der Antragsfrist für das betreffende Semester stellen (empfohlene Antragsfrist = Rückmeldefrist). Für bereits zurückliegende Praktika sind keine Anträge möglich.
Den Antrag können Sie online über RUBICon stellen. Dazu benötigen Sie zunächst keine Belege. Für die anschließende überprüfung eines Praxissemesters müssen Sie nach dem Ende des Praktikums bzw. zum Ende des betreffenden Semesters i.d.R. einen der folgenden Belege vorlegen :
eine hinreichende Praktikumsbescheinigung (im Original - oder als beglaubigte Kopie - auf Geschäftspapier mit Unterschrift und Stempel sowie mit der Angabe des genauen Zeitraums und des Stundenumfangs) , z.B.:
Praktikumszeugnis
Praktikumsbestätigung (des Unternehmens über das erfolgreich geleistete Praktikum)
Praktikumsanerkennung der Fakultät (Bestätigung der Fakultät, dass das Praktikum den Richtlinien der Fakultät entspricht)
ANTRAGSFRISTEN
Auslandsstudium oder Praktikum im Sommersemester: empfohlene Antragsfrist = Rückmeldefrist ab Mitte Januar / Februar, aber spätestens bis Ende Mai
Auslandsstudium oder Praktikum im Wintersemester: empfohlene Antragsfrist = Rückmeldefrist im Juli / August, aber spätestens bis Ende November |