- 积分
- 7273
- 威望
- 158
- 金钱
- 0
- 阅读权限
- 90
- 性别
- 女
- 在线时间
- 1332 小时
|
7#
发表于 2012-8-27 17:17
| 只看该作者
本帖最后由 你看云时很近 于 2012-8-27 18:19 编辑
回复 5# LPAS
2012年8月1号修改后的外国人居留法第18条,此规定使用全德国。
§ 18b Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen
Einem Ausländer, der sein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet erfolgreich abgeschlossen hat, wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn
1. er seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel nach den §§ 18, 18a, 19a oder § 21 besitzt,
2. er einen seinem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz inne hat,
3. er mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge oder frei- willige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist und |
|