Stud. Hilfskraft für Netzwerkadministration gesucht
Studentische Hilfskraft (ohne Examen)
Wir suchen einen engagierten und motivierten Mitarbeiter für die Netzwerkadministration und
Anwenderbetreuung des Lehrstuhls Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsvergleichung,
Juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen.
Haben Sie Spaß am selbständigen, eigenverantwortlichen und flexiblen Arbeiten?
Möchten Sie ein Netzwerk und dessen Nutzer betreuen?
Dann bewerben Sie sich bei uns!
Weitere Einstellungsvoraussetzungen: Die Bewerberin bzw. der Bewerber sollte Erfahrungen
in der Administration von Windows 2000 (oder 2003) Server mit Active Directory sowie in der
Installation, dem Austausch und der Reparatur von PCs und Systemkomponenten besitzen.
Vervollständigt werden Ihre Fähigkeiten durch ein grundlegendes Verständnis für Aufbau und
Pflege von Netzwerken sowie ein gutes Allgemeinwissen über die IT-Materie mit einem
Überblick über den aktuellen Stand der Technik. Des Weiteren sollten Sie über Kenntnisse in
MS-Office verfügen.
Die Aufgabenbereiche erstrecken sich auf die Pflege, Optimierung und ggf. den Ausbau des
Lehrstuhlnetzwerks, Softwarepflege und ggf. Implementierung, Datenmanagement sowie
Unterstützung der Mitarbeiter bei Anwenderproblemen.
Das Arbeitsvolumen beträgt 25 Stunden pro Monat. Das finanzielle Entgelt entspricht der
üblichen Vergütung für nicht-examinierte studentische Hilfskräfte.
Die Arbeitsaufnahme sollte im März 2008 erfolgen.
Es werden Bewerbungen von Studenten jeder Fachrichtung berücksichtigt.
Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf mit Foto, Zeugnisse etc.)
werden erbeten an:
Lehrstuhl Prof. Dr. Volker Lipp - z. Hdn. Frau Hesse -, Platz der Göttinger
Sieben 6, 37073 Göttingen.
In diesem Arbeitsbereich sind Frauen an der Universität Göttingen unterrepräsentiert. Deshalb
sind Bewerbungen von Frauen besonders willkommen und werden bei entsprechender
Qualifikation im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten mit Vorrang berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung werden bei der Auswahl Schwerbehinderte bevorzugt.
Bewerbungskosten können nicht erstattet oder übernommen werden. |