[国际新闻] 德国联邦法院判定秘密在线侦缉违法

德国联邦法院周一作出决定,警察在调查案子的过程中不允许通过电脑在线搜查嫌疑人。法院认为,秘密搜查嫌疑人存积在电脑里的数据有悖于德国现有刑法程序的规定。  R0 V$ a, P/ K# C, q" }: ]" K1 e) y
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设在卡尔斯鲁厄的德国联邦法院作出判决,国家不可操纵秘密搜查嫌疑人的电脑。周一,宪法法院3审厅宣布的这一判决认定,没有任何法律基础支持秘密收取嫌疑人电脑里的信息。由此,全部有关计划暂时搁浅。这些计划包括,国家有权授予保安部门通过安插“木马人”秘密获取嫌疑人电脑硬盘里的信息,并以此取证。在这一取证的过程中,电脑的主人并不知情。csuchen.de: O9 w) J4 [8 {# u, ]7 {4 V% ?

5 e6 G/ _, b, p. I这一在线搜查方式此前已经运用到侦缉过程,比如为了阅读某个犯罪团伙嫌疑成员的电子邮件。这一调查手段的技术前提是,电脑必须处于工作状态。法院判决之前,对这种方式持批评态度人士即已表示,这种取证方式同窃听私人领域以及秘密搜查私人住宅并无二致。: B" r- o/ ]* K4 Z# @- f. E

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8 N' }0 s$ h4 r人在德国 社区在实际生活中,各州保安部门早已允许从法官那里获得许可,进入私人电脑进行搜查,这早已不是新闻。国家宪法保护机构也使用这种方式工作。国家警方推出的“加强国内安全计划”中也规定可以操作秘密搜查电脑的方式。因此,联邦宪法法院周一的判决,对德国内政部不啻是一次挫折。德国内政部长朔伊布勒正在考虑修改刑法程序,以便于为使用在线搜查铺平道路。人在德国 社区. Y' B, H0 o8 z  [1 ?9 _3 Q
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朔伊布勒对媒体说,刑法程序也要跟上时代的发展。在这一变迁中,必须同时为警方的侦缉可能性创造法律基础。德国内政部也在联邦法院的判决公布后做出反应。其发言人说,为了调查案件的需要,调查机关必须有可能,在法官指令的允许范围内,进行秘密的在线调查。这一调查方式不可或缺。秘密潜入电脑硬盘总会找到破案的重要线索。因此,内政部呼吁,必须为这一重要手段创造法律基础。
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德国左翼党支持联邦法院的判决。该党要求朔伊布勒借此契机改变现行政策。在野的自民党也认为公民的基本权利由此得到加强,法律为调查机关划清了可行界限。

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, N0 V" C2 b3 ~' XRichter stoppen Computer-Spionage
2 D1 z9 d/ z( X# |6 j3 ]8 H+ b8 ^Bundesgerichtshof verbietet der Polizei das heimliche Anzapfen von privaten Rechnern / Koalition will nun das Ausspionieren durch Gesetzesänderung ermöglichen
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5 B7 t5 G- ^* U7 g: Z1 cBERLIN. Ermittlungsbehörden dürfen die Computer von Verdächtigen vorläufig nicht mehr heimlich ausspionieren. Für Online-Durchsuchungen fehle es an einer gesetzlichen Grundlage, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gestern und untersagte diese Ermittlungsmethode vorerst. Die große Koalition will nun eine rechtliche Grundlage für die verdeckte Prüfung von Dateien schaffen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezeichnete die Computer-Razzien als unerlässlich.3 P" m! G6 }) [6 F! V: R# h9 J  ?: m
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Die Entscheidung des BGH bezieht sich auf die Durchsuchung von Computern durch Programme, die die Ermittler heimlich auf einen Rechner aufspielen. Der Besitzer bemerkt die Prüfung der Dateien daher nicht. Die Richter urteilten, dass die Strafprozessordnung dies nicht erlaube, da das Gesetz lediglich offene Durchsuchungen gestatte (Az: StB 18/06). Das Bundesjustizministerium, das für eine Gesetzesänderung zuständig ist, will zunächst die Gründe der Karlsruher Entscheidung auswerten und anschließend mit Schäuble sowie den Innen- und Rechtspolitikern der Koalition beraten, ob heimliche Computer-Durchsuchungen erforderlich sind. Falls ja, soll es eine gesetzliche Regelung geben, hieß es aus dem Ministerium. Der Bund will Online-Durchsuchungen vor allem zur Terrorbekämpfung einsetzen.csuchen.de, S. }! [, @- b# c5 [( L
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Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU), forderte eine zügige bundesgesetzliche Änderung. "Online-Durchsuchungen sind für die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten unverzichtbar", sagte Bosbach dieser Zeitung. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, wertete die BGH-Entscheidung zwar als richtig und wichtig. Gleichwohl zieht Wiefelspütz für eine gesetzliche Regelung enge Grenzen. "Online-Durchsuchungen müssen die Ausnahme bleiben", betonte er. "Und der private Lebensbereich muss ein absolutes Tabu sein." Zudem dürften die Ermittler dieses Instrument nur auf Anordnung eines Richters anwenden. Darüber hinaus müsse der Verdächtige benachrichtigt werden, skizzierte der SPD-Politiker die Anforderungen an ein Gesetz.( ?1 |5 y' b# P/ K" I9 k
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Der schleswig-holsteinische Innenminister, Ralf Stegner (SPD), warnte vor Schnellschüssen. "Gesetzgeberischer Aktionismus ist nicht angebracht", sagte Stegner dieser Zeitung. Es müsse sorgsam mit den Rechten der Bürger umgegangen werden. Es könne nicht darum gehen, Freiheiten immer stärker zu beschränken. Der Landesinnenminister verwies darauf, dass die Polizei bereits jetzt über viele Möglichkeiten verfüge, Straftaten im Internet, wie etwa Kinderpornografie, zu verfolgen. "Die Hürden für Computer-Durchsuchungen müssen hoch sein", unterstrich Stegner.2 Z6 w: {9 \  m! R1 ?; y
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte die Koalition auf, "das Projekt Online-Durchsuchungen nicht weiter zu verfolgen". Er machte verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Das heimliche Ausspionieren von Computern stelle einen gravierenden Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar, erklärte Schaar.# a  i8 O, e! m! d2 o

  N0 b0 v3 \6 a) w0 dcsuchen.deDer Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger begrüßte den Richterspruch. Für die Medien bedeute das Urteil einen ersten Schritt zur Stärkung des Quellenschutzes und damit auch der Pressefreiheit, erklärte der Verband. Auch die Opposition begrüßte die Karlsruher Entscheidung.
" j' \7 K  w- aBerliner Zeitung, 06.02.2007

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