ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig
Der ZDF-Staatsvertrag ist in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Die Regelungen über die Zusammensetzung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats des Senders verstoßen gegen die Rundfunkfreiheit, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll die im Gemeinwesen vertretenen Meinungen facettenreich widerspiegeln; er darf aber nicht zum Staatsfunk werden, der lediglich die Auffassungen von Regierung und Exekutive verbreitet", sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, in der Urteilsverkündung. "Der Staat soll ihn zwar organisieren und Verantwortung für ihn tragen, aber nicht den Inhalt seines Programms bestimmen."