[其他] Aktuellste Infos ueber die Befreiung des Studienbeitrags

http://www.uni-duisburg-essen.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/infos_z_antrag_a_befreiung_v_studienbeitrag_f_ausl.pdf

Laut der neuesten Info braucht man die Finanzierungserklaerung nicht beglaubigen lassen.

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Infos zum Antrag auf Befreiung vom Studienbeitrag für
ausländische Studierende
  
Ab dem SS 2007 wird an der Universität Duisburg-Essen ein Studienbeitrag in
Höhe von 500 Euro pro Semester erhoben. Für ausländische Studierende ist
unter nachfolgenden Voraussetzungen eine Befreiung von dem Studienbeitrag
möglich:
  
1. Ausländische Studierende, die keinen Anspruch auf ein
Studienbeitragsdarlehen haben, sind von der Beitragspflicht befreit, wenn ein
besonderes Interesse an der Bildungszusammenarbeit mit dem Herkunftsland
besteht. Dies liegt in der Regel vor, wenn die Studierenden im Rahmen einer
Kooperationsvereinbarung mit einer Hochschule des Herkunftslandes
immatrikuliert sind, die gegenseitige Gebührenfreiheit garantiert. Gleiches gilt,
wenn die Einschreibung im Rahmen von zwischenstaatlichen oder übernationalen
Abkommen erfolgt.
  
2. Bedürftige ausländische Studierende mit ausländischer Hochschulzugangs-
berechtigung, die keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen haben,
können im Einzelfall bei Nachweis eines erfolgreichen Studienverlaufs von der
Beitragspflicht befreit werden, sofern das Studium spätestens im
Sommersemester 2006 an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen
aufgenommen wurde. Die Antragstellung ist auch nach Ablauf der
Regelstudienzeit zuzüglich 4 Semester möglich.


Die Bedürftigkeit kann wie folgt nachgewiesen werden:  
  
•             Dem Studierenden stehen monatlich nicht mehr als 668 Euro (585
Euro zuzüglich 1/6 von 500 Euro Studienbeitrag) zur Verfügung. Dies
ist durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu erklären.
  
•             Bei Vorliegen einer Finanzierungsverpflichtung, durch die das
Studium des/der Antragstellers/Antragstellerin abgesichert wird,
ist vom Finanzierenden zu erklären, dass er den zusätzlichen
Studienbeitrag von 500 Euro nicht aufbringen kann. Die Gründe
sind zu benennen.

  
Die Befreiung von der Beitragspflicht kann in diesen Fällen befristet bis
einschließlich Wintersemester 2008/2009 gewährt werden und muss für jedes
Semester neu beantragt werden. Bei Folgeanträgen ist keine neue Erklärung des
Finanzierenden erforderlich.

[ 本帖最后由 新年大家一起疯 于 2007-3-6 16:02 编辑 ]
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楼主,红色的那句话是说要有法律效应的证明吧  eidesstattlich
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我觉得,那两点应该是 “或” 的关系吧:)

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应该是"und"

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我理解的是,需要12个月的对账单证明在德国的收入少于每月668块,然后在国内方面出具家长无法承担500欧学费,而且,这个免学费条件只到08/09冬季学期,那是不是说,例如06年冬季入学的,只有4学期免费的机会,07年冬的2学期,08年的直接没有。。
大家怎么理解的哈?

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原帖由 keinmal 于 2007-3-6 16:47 发表
我理解的是,需要12个月的对账单证明在德国的收入少于每月668块,然后在国内方面出具家长无法承担500欧学费,而且,这个免学费条件只到08/09冬季学期,那是不是说,例如06年冬季入学的,只有4学期免费的机会,0 ...


12个月对帐单的无理要求已经被取消了

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原帖由 greenflute 于 2007-3-6 17:00 发表


12个月对帐单的无理要求已经被取消了


我知道啊,可是你怎么证明你月收入不超过668?也许退税单管用也说不定。。

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现在的问题
1,资助人的声明有什么规范没有,怎么写。需不需要公证?
2,自己所谓的 Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung 指的是什么,如何证明。

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