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UNI 关于下学期收费得通知
Liebe Studierende,
mit dieser email möchten wir Sie auf den Termin der Rückmeldung für das
Sommersemester 2004 hinweisen.
1. Die Rückmeldung hat in der Zeit vom 15. Januar 2004 - 5. Februar
2004 zu
erfolgen.
2. Die Rückmeldung erfolgt automatisiert unter folgenden
Voraussetzungen:
Der Beitrag für das Studentenwerk von EUR 36,80 sowie des
Verwaltungskostenbeitrages von EUR 40,00 (insgesamt EUR 76,80 ) müssen
dem
Konto der Universitätskasse Konstanz innerhalb der Rückmeldefrist
gutgeschrieben werden können. Diese Beträge können nur unbar entrichtet
werden. Sie werden gebeten, zur automatisierten Gebührenverbuchung und
Rückmeldung ausschließlich den Ihnen kürzlich überlassenen
Überweisungsvordruck mit der darin ausgewiesenen Rückmeldesumme zu
verwenden bzw. bei evtl. online-banking die darin enthaltenen Angaben
zur
Kundenreferenznummer genau zu übernehmen.
Soweit Sie nach den Bestimmungen des Landeshochschulgebührengesetzes
zum
Sommersemester 2004 Ihr Bildungsguthaben bereits ausgeschöpft haben
sollten
und Sie einen entsprechenden Gebührenbescheid über EUR 511,29 erhalten
haben, ist die Entrichtung dieser Gebühr zusätzliche
Rückmeldevoraussetzung.
Eventuell noch bestehende öffentlich-rechtliche Forderungen
(insbesondere
Mahngebühren der Bibliothek), die im Zusammenhang mit Ihrem Studium
entstanden sind, müssen vor Ihrer Rückmeldung beglichen werden.
3. Nach erfolgter Rückmeldung werden Ihnen Ihre Unterlagen von der
Studentischen Abteilung an Ihre uns bekannte Anschrift zugesandt!
Achten
Sie deshalb auf die Aktualität Ihrer Korrespondenzanschrift! Sollte
sich
diese geändert haben, teilen Sie uns bitte diese neue Anschrift
gesondert
von Ihrer Rückmeldung über den im Datenkontrollblatt vorhandenen
Vordruck mit.
4. Bitte beachten Sie, dass Ihre Rückmeldung nur dann durchgeführt
werden
kann, wenn der Rückmeldebetrag innerhalb der Rückmeldefrist dem Konto
der
Universitätskasse Konstanz gutgeschrieben wird. Für verspätete
Rückmeldungen werden Säumnisgebühren in Höhe von EUR 10,23 erhoben.
5. Beurlaubte Studierende haben bei Rückmeldungen den Beitrag für das
Studentenwerk und den Verwaltungskostenbeitrag ebenfalls zu entrichten.
Die
Rückerstattung des Beitrages für das Studentenwerk kann anschließend
beim
Studentenwerk der Universität Konstanz beantragt werden. Anträge hierzu
sind rechtzeitig an das Studentenwerk zu richten. Handelt es sich beim
Sommersemester 2004 dagegen um eine unmittelbare Folgebeurlaubung, wird
die
Rückmeldung zu diesem Semester automatisch durch das
Studentensekretariat
durchgeführt, sofern eine Befreiung von der Bezahlung des Beitrages für
das
Studentenwerk nachgewiesen werden kann und eine Zahlung des
Verwaltungskostenbeitrages erfolgte. Eine Rückerstattung des
Verwaltungskostenbeitrages sieht das Landeshochschulgebührengesetz
allerdings nicht vor.
6. Sollten Sie nicht mehr über den Ihnen kürzlich übersandten
Überweisungsvordruck verfügen oder diesen verloren haben, setzen Sie
sich
bitte umgehend zwecks Anforderung eines Ersatzvordruckes mit Ihrer
zuständigen Sachbearbeiterin im Studentensekretariat in Verbindung:
Frau Hafner - Buchstabe A-K (manuela.hafner@uni-konstanz.de),
Frau Völkle - Buchstabe L-Sb (hannelore.voelkle@uni-konstanz.de),
Frau Meller - Buchstabe Sc-Z (ursula.meller@uni-konstanz.de).
Ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht
Ihnen
Ihre Studentische Abteilung |
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