[其他] 抗议书内容

Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 29.01.2007 haben sich zahlreiche ausländische Studierende der Universität Wuppertal versammelt, um sich über die zu zahlenden Studienbeiträge genau zu informieren.
Wir haben uns mit der Antragsformular auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht ausführlich beschäftigt, und es hat sich herausgestellt, dass ausländische Studierende der Universität Wuppertal durch die von der Universitätsverwaltung
festgelegten Vorraussetzungen für eine Befreiung von den Studienbeiträgen, stark benachteiligt werden.
Nach § 8 Abs.4 habe ich Anrecht auf eine Befreiung, wenn ich die besondere Qualifikation laut Anlage 2 nachweisen kann und keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen habe und besonderes Interesse der Hochschule an der Bildungszusammenarbeit mit meinem Heimatland besteht.
Hierzu ist nur zu sagen: Man ist nach der Meinung der Universität Wuppertal erst mit einem Notendurchschnitt von 1,5 oder besser "qualifiziert". Diese Qualifikation ist für normal lernende Studierenden, die auch mal neben den Vorlesungen arbeiten gehen müssen, leider mehr als unrealistisch. Es wird in diesem Paragraphen ausschließlich nur Rücksicht auf mögliche "werdende Professoren" statt auf die wirklichen qualifizierten Studierenden genommen.
Nach § 8 Abs. 5 habe ich ein Anrecht auf Befreiung, wenn ich bereits im Sommersemester(SS) 2006 an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen eingeschrieben war, bedürftig bin und keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen habe und einen erfolgreichen Studienverlauf nachweisen kann und die Zahl meiner Fachsemester kleiner als die Regelstudienzeit plus vier Semester ist.
Zu diesem Abschnitt ist dies hinzuzufügen: Dieser Paragraph ist für ausländische Studierende auf den ersten Blick die größte Chance auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht, jedoch stellt sich dies in der Realität heraus, dass dies in keinem Fall eine Möglichkeit für ausländische Studierende sein kann! Denn um die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu verlängern (meistens jährlich), müssen ausländische Studierende nachweisen können, dass sie monatlich über mehr als 580 Euro zur Verfügung haben, auf das Jahr umgerechnet. Unter dieser Grenze wird die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert. Es entspricht fast genau der Bedürftigkeitsgrenze, die von der Universität Wuppertal festgelegt wurde. Dies bedeutet, dass wenn ein ausländischer Studierende die Befreiung der Studienbeitragspflicht von der Universität Wuppertal erhält, ist er automatisch für den Rest seines Lebens von den deutschen Universitäten "befreit" und muss unverzüglich Deutschland verlassen.
So kann festgehalten werden, dass diese Voraussetzung der Befreiung für ausländische Studierende als nahezu unmöglich betrachtet werden können, und daher völlig ungeeignet sind.
Unter diesen Umständen ist § 8 Abs.8 ebenfalls ungültig für ausländische Studierende.
Die sonstigen Voraussetzungen für Befreiung der Studienbeitragspflicht betreffen entweder nicht ausländische Studierende oder sind nur auf spezielle Zielgruppen gerichtet. Für den Großteil ausländischer Studierenden ist eine Befreiung so kaum möglich.
Wir wollen Sie darauf hinweisen, dass Ausländische Studierende im besonderen Maße benachteiligt sind. Sie können nicht von der NRW-Bank bereitgestellte Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren in Anspruch nehmen, haben keinen Anspruch auf Bafög und dürfen nur sehr eingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Das wahre Leben eines ausländischen Studierenden aus den Entwicklungsländern ist viel härter als Sie es sich vorstellen können. Sie haben meistens sprachliche Probleme, so sind sie nicht in der Lage, eine "anständige" Arbeit zu finden und müssen sich mit "Drecksarbeiten" begnügen, um ihr Studium und ein Leben auf dem Existenzminimum zu finanzieren. Zu allem Überfluss gesellt sich nun der Studienbeitrag hinzu, der für sie eine hohe finanzielle Belastung darstellt. Ausländische Studierende, die sich vor dem Jahr 2006 eingeschrieben haben, haben mit diesen Kosten, die durch die Einführung des Studienbeitrags zu Stande kommen, überhaupt nicht gerechnet und wissen auch nicht, auf welche Weise diese "Rechnung" beglichen werden kann.
Hiermit möchten wir die Universität Wuppertal bitten, endlich Rücksicht auf ausländische Studierende zu nehmen und ihnen eine realistische Chance auf Befreiung der Studienbeitragspflicht zu geben.
Bitte betrachten Sie dieses Schreiben als Widerruf in Bezug auf den zu zahlenden Studienbeitrag für alle ausländischen Studierenden in der Universität Wuppertal.
Wir bitten Sie darum, dass Sie unseren Wunsch nachkommen und uns eine Antwort geben können.
Mit freundlichen Grüßen
Der chinesische Studentenverein in Wuppertal


Email: laoyuan919@hotmail.com
Adresse:
Max-Horkheimer-Str 12
42119 Wuppertal
Yuan Gao
Tel: 01798981347
(Herr Gao ist unser Ansprechspartner.)

[ 本帖最后由 laoyuan 于 2007-1-27 10:40 编辑 ]
老子要当就当领袖!
http://spaces.msn.com/laoyuan919/
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中文版本就不提供了,使用的语言还算简单,大家应该都能看明白。
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牛!

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等周一的翻译

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好像每个学校的政策都不太一样。

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