本帖最后由 酒色财气 于 2011-11-8 19:41 编辑

lz 不自信的话,把自己的白条外加原来护照里的签证页拍几张照上传上来。隐去个人信息即可。

我以前一个朋友似乎1年半没通过DSH还是其他什么原因,在和外管局打官司的期间,拿得是不可离境去其他申根国家的白条。(当然,从德国直飞回国内是可以的,如果只出不回,彻底回国的话)

他自己并不知道。
想去奥地利玩或者是去奥地利申请注册大学,在德奥边境被海关警察抽查时发现,就又买了火车票回柏林了....... 03年的事了......

目前在等电子签证时,我也是拿得白条。不过我的白条申根国家内随便跑。
http://www.csuchen.de/bbs/viewthread.php?tid=446125&extra=page%3D1
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不改变签证目的的,可以申根国家随便跑,但你比如想去土耳其想申请签证的话,白条不作数。
简单的说,你的 ...
deutschxp 发表于 2011-11-9 12:26


不改变签证目的的,可以.....

Es ist noch abhaengig von 原来护照里的签证页.

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谢谢大家!这么说我就明白了,第三项打了叉,那就是可以去申根国了!
nadiajin 发表于 2011-11-9 21:55



勉强可以这么理解,因为大多数看到这个帖子的都是学生,工作,老板,团聚签证。

第三项打叉,意思是白条的有效性参照之前的粘纸签证。
如果,你之前的粘纸签证能去申根国家,那白条也可。
如原本不可,现亦不可。

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回复  shaovagoal
§16 Abs.1 AufenthG代表什么啊!
wennwills 发表于 2011-11-9 17:43



    http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16.html

(1) Einem Auslaeder kann zum Zweck des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Sprachkurse sowie den Besuch eines Studienkollegs (studienvorbereitende Maßnahmen). Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums darf nur erteilt werden, wenn der Auslaender von der Ausbildungseinrichtung zugelassen worden ist; eine bedingte Zulassung ist ausreichend. Ein Nachweis von Kenntnissen in der Ausbildungssprache wird nicht verlangt, wenn die Sprachkenntnisse bei der Zulassungsentscheidung bereits beruecksichtigt worden sind oder durch studienvorbereitende Maßnahmen erworben werden sollen. Die Geltungsdauer bei der Ersterteilung und Verlaengerung der Aufenthaltserlaubnis für ein Studium betraegt mindestens ein Jahr und soll bei Studium und studienvorbereitenden Maßnahmen zwei Jahre nicht ueberschreiten; sie kann verlaengert werden, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann.
(1a) Einem Auslaender kann auch zum Zweck der Studienbewerbung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Der Aufenthalt als Studienbewerber darf hoechstens neun Monate betragen.

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