刚刚又读了学校网页的觉得所有收入不超过668,估计没打工的同学可能符合.真不知道学校如何解释啊

Ausländische Studierende ohne Darlehensanspruch:              

      Bedürftige ausländischeStudierende mit ausländischer

Hochschulzugangsberechtigung, die bereits seit demSommersemester 2006 an einer Hochschule in NRW

eingeschrieben sind, können bei Nachweis eineserfolgreichen Studienverlaufs, der durch eine

Bescheinigung des zuständigen Prüfungsausschusseserbracht wird, für ein oder mehrere Semester von der

Beitragspflicht befreit werden.  Nach Ablauf der Regelstudienzeit zuzüglich 4Semester ist eine

Befreiung jedoch nicht mehr möglich. Befristetbis einschließlich zum WS 08/09 wird von der

Bedürftigkeit insbesondere dann ausgegangen, wenn einebestehende Finanzierungsverpflichtung auf 668

Euro begrenzt wird und der Antragsteller nicht überweitere Einkünfte verfügt. In diesen Fällen ist eine

Antragstellung auch nach Überschreitung derRegelstudienzeit zuzüglich 4 Semester zulässig.



[ 本帖最后由 兼葭苍苍 于 2007-3-14 10:35 编辑 ]
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