原帖由 boilingsnow 于 2006-7-22 22:34 发表

客气了。这样就能讨论了嘛。
至于李银河是捞资本还是出于自己的追求问题,你可以有你的观点,观点可以交流,看法可以交换。我个人认为她不是捞资本的可能性大一点,在中国那样的社会环境下,能持这样的观点需要 ...



中国变化很快的,现在是有点阻力,只要中国宪政改革,议会制和取代人大制,这就是她取之不尽的政治资本呀,而她在这其中只是挑拨一下前卫和保守的人群,其实他要是想推广她的理念,多收博士生就行了吗,为何要去接受媒体采访。
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原帖由 半人马 于 2006-7-22 22:36 发表


麻烦你写一下,在德国法律上乱伦、同性恋和滥交的广义和狭义定义,我到现在还弄不明白,你是怎么理解着三个词的



我最讨厌考试,我明天四点多还要去送报纸,不理解我的观点就算了。

同性恋在医学和神学领域是乱伦的充分条件,但在德国法律领域同性恋是合法的,不属于乱伦。你自己慢慢理解一下我的观点吧。

我去吃个饭洗个澡,你们慢慢聊。
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原帖由 boilingsnow 于 2006-7-22 22:52 发表


你看到这几天这边的政治话题“大讨论”了吧,中国的政治改革可是个棘手的问题,举步为艰呀,哪有你说的那么容易。
“只要政宪改革,议会制取代人大制”,我怎么觉得这比中国老百姓接受李的观点还要更难一点、 ...



因为有迹象表明,中国很可能会从现在的村级选举慢慢扩大到县级,至于成功与否就难说了。

你们接着聊,我去吃饭了。
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今天刚考完,所以有时间查资料

那天说错了,在德国同性恋是不能结婚的,根据德国联邦宪法法院的判决,对同性恋的定义是是eheaehnlichen Lebensgemeinschaft 类似婚姻的同居。没有婚约的契约关系,没有婚姻的权利和义务。

特此更正一下

Der Begriff der Ehe und der ehe?hnlichen Lebensgemeinschaft

6.18

Der Begriff der Ehe ist nirgendwo gesetzlich definiert. Gleichwohl wird allgemein vertreten, da? Ehen nur von verschiedengeschlechtlichen Personen geschlossen werden k?nnen. Das Bundesverfassungsgericht definiert die Ehe als "die Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer umfassenden, grunds?tzlich unaufl?slichen Lebensgemeinschaft" [BVerfGE 10, 59, 66; 53, 224, 245]. Ehen von gleichgeschlechtlichen Personen gelten, auch wenn sie vom Standesbeamten in das Familienbuch eingetragen worden sind, als Nichtehen [KG, FamRZ 1958, 60/61; OLG Frankfurt, STAZ 1977, 12]. Von dieser Vorstellung geht auch das Transsexuellengesetz vom 10. September 1980 aus (s. 16.11). Es l??t die Feststellung, da? eine Person dem anderen Geschlecht zugeh?rig anzusehen ist, nur zu, wenn die Person nicht (mehr) verheiratet ist (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG). War vor dem Inkrafttreten des Gesetzes aufgrund des § 47 PStG die Geschlechtsangabe einer verheirateten Person im Geburtseintrag ge?ndert worden, so gilt deren Ehe sp?testens mit dem Inkrafttreten des Gesetzes als aufgel?st (§ 16 Abs. 2 TSG).

6.19

Das Bundesverwaltungsgericht [BVerwGE 52, 11; ebenso OVG Hamburg, FamRZ 1990, 1288] und das Bundessozialgericht [BSGE 63, 120] knüpfen bei der Auslegung des Begriffs "ehe?hnliche Gemeinschaft" in § 122 BSHG und in § 137 Abs. 2 a AFG an diese Ehedefinition an. Sie bejahen deshalb eine "ehe?hnliche Gemeinschaft" nur bei Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften solcher Partner, "zwischen denen die Ehe rechtlich grunds?tzlich m?glich ist. (...) Andere Partnerschaften, also z. B. zwischen Personen gleichen Geschlechts oder zwischen Verwandten, die von Rechts wegen nicht heiraten dürfen, fallen folglich nicht" unter diese Vorschriften [BSGE 63, 120, 123]. Zur Begründung hat das Bundessozialgericht u. a. darauf verwiesen, da? der Gesetzgeber nicht das Wort "nichtehelich", sondern "ehe?hnlich" verwandt habe. [Diese Rechtsprechung kann in der Praxis eine Besserstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bei der Bewilligung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zur Folge haben, s. 7.67].

zu 6.19
01.97

Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslegung des Begriffs "ehe?hnliche Gemeinschaft" in § 137 Abs. 2a AFG durch das Bundessozialgericht best?tigt. Gemeint ist danach mit dem Begriff "eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zul??t und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen <BVerfGE 87, 234, 264>."

6.20

Die Vorstellung, da? nur verschiedengeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen k?nnen, entspricht dem herk?mmlichen christlich-abendl?ndischen Bild der Ehe. Homosexualit?t gilt dagegen nach christlich-abendl?ndischer Vorstellung als unsittlich und strafwürdig. In ?bereinstimmung damit hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1957 die Strafverfolgung gleichgeschlechtlicher Handlungen zwischen erwachsenen M?nnern gebilligt, weil die gleichgeschlechtliche Bet?tigung "eindeutig" gegen das Sittengesetz versto?e. Zur Begründung hat sich das Bundesverfassungsgericht auf die "beiden gro?en christlichen Konfessionen" berufen, "aus deren Lehren gro?e Teile des Volkes die Ma?st?be für ihr sittliches Verhalten entnehmen" [BVerfGE 6, 389, 434/435]. Angesichts solcher Ausgangspunkte nimmt es nicht wunder, da? Ehen von gleichgeschlechtlichen Partnern bisher allgemein abgelehnt worden sind.

6.21

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch in anderem Zusammenhang darauf hingewiesen, da? zwar Art. 6 Abs. 1 GG an vorgefundene, überkommene Lebensformen anknüpft, da? sich aber die Frage stellen k?nne, ob "das überkommene Vorstellungsbild auch von den in der Gegenwart herrschenden Auffassungen vom Wesen der s?kularisierten Ehe getragen wird, namentlich wenn sich insofern ... ein grundlegender Wandel vollzogen" hat [BVerfGE 36, 146, 163/164]. Gerade die Beurteilung des Ph?nomens der Homosexualit?t hat sich aber in den letzten zwanzig Jahren grundlegend gewandelt.
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从1969年以来,同性恋在德国只是不受刑法追究,但在民法范围内也并不承认同性恋着的婚姻关系。

Der grundlegende Wandel in der Beurteilung der Homosexualit?t

6.22

Seit 1969 sind homosexuelle Handlungen unter erwachsenen M?nnern nicht mehr strafbar. Der Europ?ische Gerichtshof für Menschenrechte hat sogar inzwischen entschieden, da? die Bestrafung von einverst?ndlichen homosexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen gegen das durch die Europ?ische Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Achtung des Privatlebens verst??t [EGMR, Fall Dudgeon gegen Vereinigtes K?nigreich, EuGRZ 1983, 488; Fall Norris gegen Irland, ?JZ 1989, 628]. In dieselbe Richtung geht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Asylgew?hrung für Ausl?nder mit "irreversibler, schicksalhafter homosexueller Pr?gung", wenn homosexuelle Handlungen in ihrem Heimatland mit unertr?glich harten Strafen bedroht sind [BVerwGE 79, 143; BVerwG, NVwZ-RR 1990, 375; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20. 12. 1990 - 5 K 10255/89 - für eine lesbische Frau]. Dabei war für das Bundesverwaltungsgericht ausschlaggebend, da? sich solche Menschen in ihrem Heimatland in der gleichen Lage befinden, "in der sich ein Heterosexueller befinden würde, wenn jedes heterosexuelle Verhalten unter Strafe stünde" [BVerwGE 79, 143, 152]. In ?bereinstimmung damit hat der Bundesgerichtshof 1984 festgestellt, da? das Zusammenleben zweier Personen gleichen Geschlechts in einer "ehe?hnlichen Gemeinschaft" heute nicht mehr als sittlich anst??ig gilt [BGHZ 92, 213, 219; vgl. auch OLG Hamburg, NJW 1988, 977: Lebt der homosexuell veranlagte Sohn in einer gleichgeschlechtlichen Dauerbeziehung, so ist darin kein "ehrloser und unsittlicher Lebenswandel" zu sehen, der den Vater nach § 2333 Nr. 5 BGB berechtigt, seinem Sohn den Pflichtteil zu entziehen.]. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs "ist anerkannt, da? das Zusammenleben homosexueller Menschen der verantwortlichen Lebensführung in einer ehe?hnlichen Gemeinschaft entsprechen kann" [BFH, BStBl. II 1991, 518].

6.23

Wenn aber gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften nach heutiger Auffassung weder strafbar noch unsittlich sind, stellt sich die Frage, ob das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gegen das Grundrecht der Eheschlie?ungsfreiheit verst??t.
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原帖由 boilingsnow 于 2006-7-22 22:15 发表


客气客气,是你先让我们“去读读可兰经和圣经吧”,这样我怎能不把你当成令人高山仰止的专家呢?更何况还有“医学神学领域”,“狭义广义”……
我只是佩服你自己按照自己的理解编造不脸红的本领和明明自己不 ...



从神学的道德标准来说,那就更保守了。

这个从圣经里有明确提到。

Korinther 6: 9,10

圣经里,哥林多前书,第六章,第九节里写到,

Korinther 6: 9你们不知道不义的人不能承受上帝的王国吗? 不要受迷惑了。无论是淫乱,崇拜偶像的,通奸的,做恋童的,同性恋的。
第十节写到
Korinther 6: 10 偷窃的,贪心的,醉酒的,咒骂的,敲诈的,都不能承受上帝的王国。
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在德国医学领域我找不到对次论述的文章,是我上Medizinrecht 的时候教授讲过,不然我也不知道。
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原帖由 boilingsnow 于 2006-7-28 23:19 发表


不好意思,你引用的这段经文我没看出来它把同性恋和乱伦等同了,只是说明圣经不提倡同性恋行为。


那时神父对我这么说的。
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原帖由 boilingsnow 于 2006-7-28 23:27 发表


所以你所坚持的所谓“神学领域”和“医学领域”的观点其实就是来源于两个人,一个神父,一个教授。:han.gif:han.gif:han.gif:han.gif



从法学广义的定义来说也不无道理。
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当然这显然是一个有争议的命题,你可以坚持你的观点。我也只代表另一派的观点,一个社会有不同的观点,才算正常。
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