Die Befreiung von der Beitragspflicht kann in diesen Fällen befristet bis
einschließlich Wintersemester 2008/2009 gewährt werden und muss für jedes
Semester neu beantragt werden. Bei Folgeanträgen ist keine neue Erklärung des
Finanzierenden erforderlich.

每学期要重新申请,新的申请不需要父母的证明了。

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