[国际新闻] 德国医疗改革使德国医药更为透明化

4月1日,由德国大联合政府制订、联邦议院和联邦参议院批准的医疗体制改革方案第一阶段开始。
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受保人如一年内未享受医疗待遇,可以从保险公司退回获得一定份额的保险金。这次改革加强了医疗保险公司之间的竞争机制,使受保人转换保险公司更为方便。此外,对制药行业的监督更为严格,可以更有效地防止以药谋私。  l2 |" e* ~" Z5 f9 R- y7 L2 ~+ }, x

  ~9 i) u, ]' W8 |4 q德国的医院只在节假日接待急诊并负责住院治疗,门诊通常都在一名或两三名医生联合经营的专科诊所中进行。为了推销自己的新药,医药公司经常致函诊所的医生,请求他们参与某种药品的疗效调查。这本来是件好事,因为德国的药品虽然在批准上市前都已经过严格的药理试验,但调查药品对病人的疗效可以使制药厂家更为完整地了解药品的性能,必要时加以完善,提高其安全程度和疗效。) G. t- y2 Q9 m& F4 z
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但问题是,一些制药厂家把这种药品疗效调查作为推销新药的敲门砖,鼓励医生开这种药品的处方。有的厂家请医生做疗效调查的药品甚至是多年使用的药品,其目的很明显,就是提醒医生继续开方,排挤竞争对手的同类产品,提高自己药品的销售额。所以,不来梅大学的药学家格拉斯克教授认为,这种以推销为目的的疗效调查不仅没有必要,而且增加了医疗保险公司的药品费用负担,因为不少新药与多年证明有效的药品在疗效上完全一样。+ i* j  @% {) w0 x0 P
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更成问题的是,医生做这样的疗效调查后从制药厂家那里获取金钱报酬。据说,医生填写这样的调查报告获得的金额很少,通常为五至十欧元。但是格拉斯克教授知道行外人不知的内情:如果医生使一名病人改用厂家推荐的某种药品,医生可按每个病人获得二百欧元的标准得到医药公司发给的报酬。“这是医药腐败”,格拉斯克气愤地说。! i; Y* a- P' p8 }' s/ [

) H/ [# f: X' ` 为防止医药腐败,德国制药工业制订了“自愿自我监督准则”,准则规定,制药厂家不得以疗效调查的名义对医生开方用药施加影响。但是,“自愿自我监督”组织去年一年只揭露了两起医药界腐败的案件,因为该组织主要依靠制药厂家的互相揭发。但同室不操戈,依靠行业内部互相揭发,浮出水面的事情显然少多了。4 R/ h7 O* X# F. J8 U

" o  ^+ Y6 b  U现在,仅靠自我监督不行了。改革后的医疗体系做出具体规定:制药厂家必须申报向医生支付报酬的金额。此外,由医生和医疗保险公司联合组成的审核部门将加强对疗效调查的监督。看来,尽管各方利益集团都对医疗改革提出了批评,但至少在这方面,医疗改革还是迈出了正确的一步。

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) ]7 Z" _* u9 K0 ^人在德国 社区Kein Aprilscherz: Ab 01.04.2007 Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
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Der Bundesrat hat am 16. Februar zugestimmt: Ab dem 01. April 2007 wird schrittweise die Krankenversicherungspflicht für alle eingeführt. Viele Tausend Menschen, die in der Vergangenheit ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben und sich seitdem wie Menschen zweiter Klasse fühlen, können aufatmen. Auch wenn das Gesetz hinsichtlich der Krankenversicherungspflicht erst zum Jahresbeginn 2009 vollständig umgesetzt wird, können bereits in diesem Jahr alle in die Krankenversicherung zurückkehren. Keiner wird mehr ohne Krankenversicherung sein, jeder muss behandelt werden.
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1 p5 A( ~) X9 |5 PDie Eckdaten0 m. R! R8 |: \
Wer den Krankenversicherungsschutz verloren hat, kehrt in seine letzte gesetzliche oder private Krankenversicherung zurück.
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1 Z% ?" x, G8 r人在德国 社区1. April 2007 – Ab diesem Tag gilt die Versicherungspflicht für ehemals Pflichtversicherte. Wer zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, muss unabhängig vom Zeitraum, in dem er nicht krankenversichert war, von seiner letzten Krankenkasse wieder aufgenommen werden.
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Auch Beihilfeberechtigte ohne ergänzende Krankheitskostenvollversicherung, die zuletzt in der gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, werden zu diesem Termin in der Pflichtversicherung von ihrer ehemaligen Krankenkasse wieder aufgenommen. csuchen.de5 j! {2 ]  s5 t4 x' g

+ ?& g0 O# B$ H1 s3 k+ ^( ]& x1 hcsuchen.deDie Versicherungspflicht ersetzt dabei aber nicht anderweitige Versorgungsansprüche wie beispielsweise die Familienmitversicherung. Auch Sozialhilfeberechtigte und Asylbewerber fallen nicht unter die Pflichtversicherungsregelung, da andere Stellen im Krankheitsfall für eine Kostenübernahme eintreten.6 x) p3 Q/ h/ d# g* a; |
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Achtung: Es handelt sich nicht um eine Darf- oder Kann-Bestimmung, sondern um ein Muss. Wer es also versäumt, sich rechtzeitig anzumelden, wird rückwirkend finanziell in die Pflicht genommen!
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8 T- I7 ~8 ]9 K" M  q  p0 ocsuchen.de1. Juli 2007 – Ehemals Privatversicherte können sich ab diesem Tag von ihrer letzten privaten Krankenversicherung wieder aufnehmen lassen. Die private Krankenversicherung darf ihre ehemaligen Versicherten nicht ablehnen. Eine Versicherung soll zunächst ohne Risikozuschläge im Standardtarif erfolgen. ; @! P8 Z& T0 n

7 J1 r( G5 H# H) f- ~; B% K  R1. Januar 2009 – Die Versicherungspflicht gilt ab diesem Tag auch für zuletzt privat Versicherte. Es soll dann spezielle „Basistarife“ geben. Ab diesem Datum muss sich jeder vormals privat Versicherte wieder versichern lassen.
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Privatversicherte, denen der Versicherungsschutz wegen Drohung oder arglistiger Täuschung gekündigt wurde, dürfen von ihrer ehemaligen Versicherung abgelehnt werden. Wer den privaten Versicherungsschutz verlor, weil er die Beiträge nicht zahlen konnte, muss in jedem Fall aufgenommen werden. Können die Beiträge wiederum nicht gezahlt werden, kommt der private Versicherungsschutz nach zwei rückständigen Beiträgen und Mahnung zum Ruhen, bis die rückständigen Beiträge gezahlt wurden, aber auch wenn es zu Hilfebedürftigkeit nach SGB II oder SGB XII kommt. Im akuten Behandlungsfall darf eine Leistungallerdings nicht versagt werden.# b# I# o+ w8 N' X
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Für alle, die trotz der umfangreichen Regelungen nicht erfasst werden, wird der Auffangtatbestand des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V geschaffen, um eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen.7 `0 [$ ^$ u1 g" D) ^2 i' Y6 o
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Wer sich unsicher ist, in welche Rubrik er fällt, dem empfehlen wir, bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anzufragen. Die Mitarbeiter dort wurden im allgemeinen hinsichtlich der Umsetzung dieser gesetzlichen Regelungen geschult. Wer auch dort keine Auskunft erhält, möge sich rechtzeitig um eine Rechtsberatung kümmern. : i. i# r1 J' K5 B* R

, _) v; b1 w+ Q* o# w/ dDiese Angaben erfolgen ohne Gewähr und nicht als Rechtsberatung, sondern ausschließlich unter dem Gesichtspunkt, wie wir dieses neue Gesetz nach Durchsicht verstanden haben.