最近飞机上随身行李又限制了

Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab europäischen Flughäfen dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle Inlandsflüge.
Flüssige und gelartige Produkte wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten
dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem
transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte „Zipper”) mit max. 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden
Je ein Beutel pro Person
Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat
vorgezeigt werden
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.
Duty-free-Artikel dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie

an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft,
z. B. auf einem Lufthansa Flug*, erworben wurden
und
in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt
Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.
(Gilt nicht für Codeshareflüge.)