Kinderreisepass bzw. Kinderausweis.
Hinweis: Sollten Kinder noch keinen Kinderreisepass besitzen ist die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich (bei Geburten im Ausland gilt: Vorlage einer internationalen Geburtsurkunde
bzw. Originalurkunde mit Übersetzung. Mehr zu ausländischen öffentlichen Urkunden zur Verwendung in Deutschland erhalten Sie unter www.konsularinfo.diplo.de)
NEU AB 01.11.2015: Wohnungsgeberbestätigung
Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestätigen. Diese Wohnungsgeberbestätigung ist bei der Anmeldung vorzulegen.
ausgefüllter und vom Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck
(entfällt bei persönlicher Vorsprache)
Vollmacht für die beauftragte Person und deren Personalausweis/Reisepass
(entfällt bei persönlicher Vorsprache)