SPD und Grüne haben am Freitag (01.03.2012) im Bundesrat eine Gesetzesinitiative für einen bundesweiten Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde durchgesetzt. Beispiele aus NRW zeigen: Die richtige Untergrenze für alle zu finden, ist nicht so einfach.
政策已有推行看难。
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Der Bundesrat hat in seiner 907. Sitzung am 1. März 2013 beschlossen, den Gesetzentwurf zum Mindestlohn (Mindestlohngesetz - MinLohnG) beim Deutschen Bundestag einzubringen. Es ist ein Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Der Mindestlohn soll 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das gesamte Bundesgebiet betragen. Eine Mindestlohnkommission soll jeweils zum 31. August eines jeden Jahres den Mindestlohn durch Beschluss vorschlagen.作者: 钉子 时间: 2013-5-26 13:43
本帖最后由 钉子 于 2013-5-26 14:45 编辑
Mindestlöhne des neuen Tarifvertrags für das Gaststätten- und Hotelgewerbe in NRW für allgemeinverbindlich erklärt. Demnach müssen Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten in der untersten Gehaltsgruppe deutlich mehr Geld bekommen: Statt 6,76 Euro pro Stunde erhalten sie künftig 8,50 Euro die Stunde.
Die Erhöhung findet stufenweise statt: Ungelernte Arbeitnehmer erhalten in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung 88 Prozent des Entgeltes der Tarifgruppe 1 – das sind aktuell 8,17 Euro die Stunde. Vom 1. Februar 2013 an bekommen sie 8,35 Euro und vom 1. September 2013 an 8,50 Euro. Vom 1. Februar 2013 an kommen ungelernte Beschäftigte spätestens nach drei Monaten in die Tarifgruppe 1.
In der Tarifgruppe 2 für Arbeitnehmer mit Tätigkeiten, die geringe fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, beträgt der allgemeinverbindliche Stundenlohn aktuell 8,60 Euro. Vom 1. Februar 2013 an sind dies 8,74 Euro, vom 1. September 2013 an 8,88 Euro.
Die Erhöhung gilt rückwirkend ab dem 4. September 2012.