Durch den Beschluss EZB/2003/4 der Europäischen Zentralbank (EZB) werden u.a. auch die Modalitäten der Reproduktion von Euro-Banknoten definiert. Hier ein Auszug:
Durch den Beschluss wird die vollständige oder teilweise Reproduktion von Banknoten in bestimmten Fällen genehmigt, sofern für die Öffentlichkeit keine Gefahr der Verwechslung mit echten Euro-Banknoten besteht. Als rechtmäßige Reproduktionen gelten:
- einseitige Reproduktionen einer Euro-Banknote, wenn deren Abmessungen mindestens 125 % oder höchstens 75 % der Abmessungen der jeweiligen echten Banknote betragen;
- beidseitige Reproduktionen einer Euro-Banknote, wenn deren Abmessungen mindestens 200 % oder höchstens 50 % der Abmessungen der jeweiligen echten Banknote betragen;
- Reproduktionen, die aus einem Material bestehen, das sich eindeutig von dem Papier unterscheidet, das zur Herstellung von Banknoten verwendet wird.
Reproduktionen, bei denen die Gefahr besteht, dass die Öffentlichkeit sie mit echten Euro-Banknoten verwechselt, sind verboten. In dem Beschluss sind strenge Kriterien für digitale Reproduktionen auf Websites festgelegt, da Papierausdrucke solcher Reproduktionen mit echten Banknoten verwechselt werden könnten.
Den Axel-Springer-Verlag scheint dieser Beschluss aber nicht zu jucken, denn in der folgenden Werbung aus der Zeitschrift "Audio Video Foto BILD" ist eine Seite eines 5-Euro-Scheines unverändert und vollständig abgebildet und 112 x 58 cm groß. Ein echter Schein hat die Maße 120 x 62 cm. Somit wurde eine einseitige Reproduktion hergestellt, deren Abmessungen 93% der echten Banknote betragen. :eek:
Mensch, so ein laecherlicher Typ. Er wollte nur den andern beleidigen!
Wenn er ueberhaupt kein Deutsch konnte, dann wovon weiss er, ob es damit Problem gibt oder nicht?
So lange gequatscht fuer Nichts.