Ab dem 01.09.2011 dürfen durch die Ausländerbehörden nur noch sogenannte „elektronische Aufenthaltstitel“ (eAT) ausgestellt werden. Ersetzt werden hierdurch die bisherigen herkömmlichen Aufenthaltstitel, die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz für Staatsangehörige aus Staaten, die nicht der EU angehören. Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Alle bisher ausgestellten Aufenthaltstitel behalten aber ihre Gültigkeit bis zum Ablauf der Geltungsdauer, längstens jedoch bis zum 30.04.2021.
Die maximale Gültigkeitsdauer des eAT beträgt bei unbefristeten Aufenthaltstiteln zehn Jahre. Sie ist an die Passgültigkeit gebunden. Ein Umtausch bisheriger Aufenthaltstitel in einen elektronischen Aufenthaltstitel ist nicht vorgesehen – die Regelung gilt also nur bei der erstmaligen Beantragung oder der notwendigen Verlängerung eines Aufenthaltstitels.
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Höhere Gebühren
Die Ausländerbehörde weist darauf hin, dass sich die Gebühren für die Ausstellung von Aufenthaltstiteln aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben ab dem 01.09.2011 um bis zu 50 Euro je Aufenthaltstitel erhöhen und einige Gebührenbefreiungen/–ermäßigungen ab diesem Zeitpunkt entfallen.作者: beamee 时间: 2011-8-10 08:49