律師信》
Am 19.11.2010 hat uns ein Schreiben der Gerichtsvollzieherin, Frau 。, aus
Köln erreicht. Demnach hat sie Herrn Wang zwecks Durchführung von Vollstre-
ckungsmaßnahmen aufgesucht. Herr Wang hat demnach erklärt, den titulierten Bet-
rag nicht zahlen zu können. Außerdem hat er die eidesstattliche Versicherung abge-
geben vom 03.11.2010.
Dabei hat er erklärt, weder über Bargeld noch über sonstiges Vermögen oder Ein-
kommen zur Verfügung; er lebe von der Unterstützung durch seine Eltern in Höhe
von ca. 800,00 EUR monatlich. Unter anderem hat Herr Wang angegeben, über kei-
nerlei Fahrzeuge zu verfügen und insbesondere keine Einnahmen aus Pacht- oder
Mietverträgen zu erzielen. Nachdem bisherigen Sachverhalt gehen wir allerdings da-
von aus, dass Herr Wang mehrere Räumlichkeiten vermietet. Wir bitten insofern um
Mitteilung, ob Sie darauf Kenntnis haben, ob die bislang von Ihnen bewohnten Räu-
me wiederum vermietet sind.
Sollte dies der Fall sein, so hätte sich Herr Wang mit der Abgabe dieser eidesstattli-
chen Versicherung strafbar gemacht. Es könnten entsprechende strafrechtliche
Schritte eingeleitet werden.