Wir weisen darauf hin, dass dieser Bescheid keine Regelung ueber etwaige Befreiungs- oder Ausnahmetatbestaende enthaelt, d.h. von Ihnen ggf. gestellte Antraege auf Befreiung oder Ermaessigung des Studienbeitrags werden ungeachtet dieses Bescheides bearbeitet und entschieden. Ueber Ihren aktuellen Status koennen Sie sich ueber RUBICon informieren.