SchöneFerienTicket NRW | |
Wann? | in den Osterferien |
Wo? | In allen Verbundverkehrsmitteln, in denen ein Nordrhein-Westfälischer Verbund- oder Gemeinschaftstarif angewendet wird. |
Womit? | Das SchöneFerienTicket NRW gilt in allen Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie in S-Bahnen, Regionalbahn (RB) und Regional-Express (RE) in der 2. Wagenklasse. |
Wer? | Kinder und Jugendliche von 6 -15 Jahren, Schüler bis 20 Jahren und Studierende bis 26 Jahren. Auszubildende (gemäß BBiG §§19 und 40.3) sind nicht berechtigt das Ticket zu kaufen. Personen ab 16 Jahren müssen durch Schülerausweis (oder vergleichbarer Bescheinigung) bzw. Studierendenausweis ihre Berechtigung nachweisen und bei der Fahrausweisprüfung vorlegen können. Schülerausweise, die für das unmittelbar abgelaufene Schuljahr gelten, werden als Berechtigungsnachweis anerkannt. Personen, die während des Geltungszeitraumes die jeweilige Altersbegrenzung überschreiten, erhalten das Ticket während des gesamten Geltungszeitraumes. |
Sonstiges | Das Ticket enthält Namen, Geburtsdatum und eigenhändige Unterschrift (Kugelschreiber, Tinte). Schüler ab 16 Jahren sowie Studierende müssen zusätzlich Ihren Schüler- oder Studierendenausweis mit sich führen. Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, muss sich der Inhaber auf Nachfrage ausweisen können. Zur Fahrradmitnahme ist zusätzlich ein "FahrradTicket NRW“ erforderlich Rückgabe, Umtausch und Erstattung nicht benutzter Tickets sowie Platzreservierung und 1.-Klasse-Fahrten sind ausgeschlossen. |
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