http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Steueridentifikationsnummer/021__FAQ.html?__nnn=true
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Aus welchem Grund wird die IdNr. eingeführt?
Eine moderne Steuerverwaltung arbeitet effizient und bürgerfreundlich. Ziel der Bundesregierung ist es, elektronische Kommunikations- und Verarbeitungsverfahren zu schaffen und fortzuentwickeln, die diesen Anforderungen genügen. Basis für den Ausbau steuerlicher EDV-Systeme ist die eindeutige Identifizierung des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren.
Die geltenden Steuernummernsysteme werden dem nicht gerecht. Die bestehenden Systeme der Länder sind nicht aufeinander abgestimmt. Außerdem können bereits geringfügige Änderungen in der Organisation eines Finanzamtes oder bei den steuerlichen Merkmalen eines Steuerbürgers zur Vergabe neuer Nummern führen.
Hinzu kommt, dass wegen der Mängel der Steuernummernsysteme eine Vielzahl neuer Nummernsysteme für individuelle Anwendungen entwickelt werden musste wie z.B. Umsatzsteuer [Glossar]-Identifikationsnummern, Kindergeldnummern, Zulagennummern. Insgesamt ist das bestehende System kompliziert und verursacht für Bürger, Steuerberater und Steuerverwaltung erheblichen Aufwand und Kosten.
Ein Steuernummernsystem, das die Identifikation der Steuerpflichtigen ermöglichen soll, setzt voraus, dass jeder Steuerpflichtige nur eine Nummer erhält (Eindeutigkeit), die Nummer sich während der gesamten Dauer der Steuerpflicht [Glossar] nicht ändert und das gesamte System dauerhaft Bestand hat (Beständigkeit, Unveränderlichkeit).
Damit wird die Vergabe weiterer Steuernummern, z.B. für verschiedene Steuerarten oder in Fällen des Wechsels des Wohn- oder Betriebssitzes, in Zukunft entbehrlich. Daher sieht § 139a Abs. 1 AO vor, dass das Bundeszentralamt für Steuern [Glossar] jeder natürlichen Person eine IdNr. zuteilt.