联邦德国总统克勒先生对此回信表示感谢,因为从我这里,他了解到了民间的看法。总理默克尔女士回答说,此事不在其职权管辖之内。联邦议院主席则称,这是“新闻自由”。德国的司法机构驳回上诉,拒绝对《明镜周刊》进行刑事调查。
日前,《明镜周刊》又发表一篇封面文章,耸人听闻,用奥运五环长满铁刺来丑化中国政府。《明星》周刊也不甘落后,发表了一篇图片报道,其中一幅有两页之大:一女子被警察押赴刑场的镜头。此人是谁?哪一级法院判的什么罪?没有说明。唯有国际人权组织的文字报告:中国每年有8000人被判处死刑。德国其他媒体不是沉默不语,就是没有水平地“照抄”。《法兰克福汇报》甚至称“西方将认可西藏独立”,这简直就是无稽之谈,因为无论是在政治意义上,或是在国际法意义上,“西方”这个概念根本就不存在。
从法律意义上讲,用“新闻自由”作为说辞是不能让人心服口服的。根据联邦德国《基本法》,新闻自由也要受法律约束,散布谣言,蛊惑人心是非法行为。而在一系列事件中,政府机构所持的观念和实际操作与宪法、人权以及普通法律概念之间发生了冲突。主要原因有两个:一是因为政治害怕媒体,因为媒体操纵着公共舆论,进而会影响四大党派的选举胜负;二是因为从法律意义上讲,媒体根本无须确保其报道内容的真实性,只要是“调查”而来就行。媒体随时可以推卸责任,说这是某某人这样对我讲的。
一个头脑清醒、具有辨知力的公民,不会轻易相信那些被商品化的、经过记者操作和编辑“发明”之后出炉的“半真半假”的报道。媒体是商业性企业,必须考虑市场效应,保证经济收益。可以说,一些媒体所致力追求的不是客观中性的报道,而是轰动抢眼的丑闻。因此,将《明镜周刊》和《明星》周刊的反华煽动,误解为联邦德国大多数公民的意向,这是不对的。《明镜周刊》有史以来绯闻丑事不断,《明星》周刊也因为公开所谓“希特勒日记事件”,贻笑大方,其丢失的声誉至今无法挽回。
此外,我们也需要了解一点德国大众的心理。经过纳粹专制、战争、战败和国土被占领,以及艰难的战后复兴,导致德国人在政治方面寡言少语,即使在现行民主体制下也无甚改观。很多人觉得“说了也没用”,这种表现,被各个政党抱怨为“政治冷淡”和“政治疲劳”。选举时,参与投票人数之少便是非常明显的证明。
因此,我恳请大家对媒体的文字切莫过分认真,仅把它们当作由于销售量之故,媒体对任一事端所采取的肆意的、人为的升级和夸张。这其中难免有某些国际势力或利益集团的参与,然而媒体既不能代表民心所向,也很难对民众施加影响,他们只是想兜售“调查而来”的讯息而已,尚且无须公布它们的出处。这种媒体误导无异于“对知识的淫虐”。
中国和欧洲多年以来友好交往,互通有无,文化与经济方面的合作交流形势很好,这不会因为某些媒体的胡言乱语而终止、停滞。尽管有媒体散布伤害情感的诽谤和侮辱,尽管那些既缺乏良知,又不懂收敛的人在无耻地煽动和栽赃,请您保持客观,切莫失去冷静,有言道:“狗叫狗的,驼队依然前行”。
最后,请允许我以一个欧洲人的身份,向您,远方的中国人民,对我们欧洲人自威廉二世和维多利亚女皇以来,对贵国的军事侵略,割地殖民,掠夺欺压,以及“伟大元首”的同盟者日本人在南京及中国整个国土之上犯下的滔天罪行,表示深深的歉意。我们背负着不可推卸的历史和道义方面的罪责。在此,请允许我以欧洲公民的身份,向中国人民恳求,宽恕德国和欧洲以往的罪恶,让我们携手走向和平友好、互重互惠、崭新美好的未来。
Walter G. Kraft
附二:
WALTER G. KRAFT
An die
Staatsanwaltschaft bei dem
Landgericht Köln
Dezernat 120 – politische Abteilung
Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Köln, den 19.11.2007
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt,
Betrifft: Artikel „Die gelben Spione“
Bekanntlich hat Der Spiegel in seiner Ausgabe Nr. 35 vom 27.08.2007einen Artikel veröffentlicht mit einer entstellten gelben Fratze au derTitelseite und der Überschrift „Die gelben Spione“ durch den die in derBundesrepublik Deutschland lebenden Chinesen an den Pranger gestelltwerden und weiter auch gegen alle Chinesen Feingefühle ausgelöst werden.
Da es sich bei dieser Veröffentlichung eindeutig um ein Verbrechen nach§ 130 StGB handelt, das als Offizialdelikt unmittelbar der Verfolgungdurch die Staatanwaltschaft unterliegt, ist davon auszugehen, dassentsprechende Ermittlungen vom Amts wegen bereits eingeleitet wordensind. Deshalb wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich davonunterrichten könnten, in welcher Weise inzwischen dieses Verfahrenvorangegangen ist und welchen Stand es erreicht hat.
I. Diese Veröffentlichung erfüllt eindeutig nach dem in Deutschlandgeltenden Strafrecht, nach der Vorschrift des § 130 StGB, dieselbstverständlich als bekannt vorausgesetzt werden darf, denTatbestand des Verbrechens der Volksverhetzung, das mit einerGefängnisstrafe bis zu 5 Jahren bedroht ist. An dem Vorsatz der Täterbesteht kein Zweifel, zumal diese über alle Möglichkeiten verfügen vorder Vornahme der Straftat, deren Voraussetzungen überprüfen zu lassen.Allenfalls käme auch eine Mitverantwortlichkeit deren Berater inBetracht. Nach der eindeutigen und offensichtlichen Gestaltung desArtikels ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ersichtlich, dassden Tätern ein Entschuldigungsgrund zur Seite stehen könnte.
Gegen diese Bestimmungen hat Der Spiegel durch die Veröffentlichung „Die gelben Spione“ eindeutig und unwiderlegbar verstoßen.
1. Die Darstellung der gelben verzerrten Fratze auf der Titelzeileunter der Überschrift die Gelben Spione apostrophiert offensichtlichschreierisch und ohne Unterschied alle Chinesen. Sie erfasstinsbesondere alle Chinesen, die in der Bundesrepublik Deutschland lebenund darüber hinaus auch die sonst in der Welt.
Diese Darstellung erinnert lebhaft an die Darstellungen, die seinerzeitunter Hitler von der Zeitung „Der Stürmer“ von „den“ Juden verbreitetworden ist, in dem auch verzerrte und verunglimpfende Karikaturenhetzerisch dazu verwendet worden sind zusammen mit dem Inhalt dieseMenschen zu beleidigen in der öffentlichen Meinung herabzusetzen und -der weiter Verlauf ist bekannt.
2. Diese „gelben Chinesen“ werden mit dem Begriff der Spione verknüpft.Spione sind Personen, Spionage betreiben, das Auskundschaften vonmilitärischen, politischen und wirtschaftlichen Geheimnissen vor allemfür einen anderen Staat. Die Wirtschaftspionage, als Werkspionage,Industriespionage, (Stichwort in Meyers Grosses Taschenlexikon) stelltsich als Auskundschaften und Weitergeben von Geschäftsgeheimnissen darund ist gegebenenfalls nach § 242 StGB wegen Diebstahls, Verwertungfremder Geheimnisse nach § 204 StGB und nach § 17 des Gesetzes gegenden unlauteren Wettbewerb nach dem in der Bundesrepublik Deutschlandgeltenden Recht strafbar.
3. Die Darstellung der gelben Fratze auf der Titelseite des Spiegel inVerbindung mit den Worten „Die gelben Spione“ ruft eindringlich undzwingend eine Gedankenverbindung zwischen „den Chinesen“ und mit denvorbezeichneten Straftaten hervor, prägt sich psychologisch auch demoberflächlichen Betrachter ins Unterbewusstsein ein und schafftAssoziationen. Diese rufen notwendigerweise Angstgefühle, Misstrauenund Abwehrreaktionen gegen diese als gefährlich dargestellte,kriminelle Gruppe hervor. Ein Unterschied zwischen einem Individuum undder Gruppe wird verwischt und von einem möglicherweise gegebenenEinzelfall auf die Allgemeinheit geschlossen.
4. Mit diesem Vorgehen wird eine „Warnwirkung“ ausgelöst und bei derunkritischen Bevölkerung eine Abwehr- und Feindstimmung erzeugt, diesich gegen die „gelben Spione“ d i e Chinesen richtet und derTatbestand des § 130 Abs. 1 Ziffer 2 StGB erfüllt, deren Menschenwürdeverletzt wird, weil sie gobalisiert beschimpft, böswillig verächtlichgemacht und verleumdet werden.
5. Die weitere Wirkung dieser Schaffung von Angst- undAbwehreinstellungen führt zumindest zu Willkürmaßnahmen gegen diese„gelben Spione“, diese Chinesen und führt dazu, dass sie ohne Prüfungvon rationellen begründeten Tatsachen diskriminierender Behandlungdurch die übrigen Teile der Bevölkerung ausgesetzt werden, die sich aufihr berufliches und gesellschaftliches Fortkommen auswirken. .
6. Auch die Vorschrift § 130 Abs. 2 Ziffer 1 ist durch dieVeröffentlichung des Spiegels „Die gelben Spione“ erfüllt. DieZeitschrift ist eine Schrift im Sinne des § 11 Abs. 3 desStrafgesetzbuches. Ihr Inhalt enthält die Verletzung der Menschenwürdeeines Teils der in der Bundesrepublik lebenden Bevölkerung,chinesischer Abstammung oder Volkszugehörigkeit und in der weiterenWirkung auch deren nicht chinesischen Angehörigen, Ehegatten undVerwandten.
Auch dieser werden durch die Darstellung mitbetroffen, ebenso wieseinerzeit unter Hitler die mit Juden verheirateten Personen und dernAbkömmlinge.
Diese Schrift, das Heft Nr. 35 vom 27. 08.2007 hat der Spiegelverbreitet (§ 130 Abs. 2) Ziff. 1 a), öffentlich in den Zeitungskioskenund Buchhandlungen ausgestellt, angeschlagen, angestellt, vorgeführt,oder sonst dem Publikum zugänglich gemacht ( § 130 Abs. 2) Ziff. 1 b),Personen unter 18 Jahren über seine Vertriebsorganisation angeboten,überlassen oder zugänglich gemacht (§ 130 Abs. 2) Ziff. 1 c), was imHinblick auf verschieden Erscheinungen im der bekanntenfremdenfeindlichen Szene besonders schwerwiegend ist, und hat dieseSchrift hergestellt, geliefert, vorrätig gehalten, angeboten,angekündigt, angepriesen um diese Stücke zur Verbreitung in derBevölkerung zu verwenden (§ 130 Abs. 2) Ziff. 1 d).
II. Der Spiegel kann sich nicht darauf berufen, dass er zu diesem Verhalten berechtigt gewesen sei.
1. Auf die Ausnahmevorschrift des § 86 Abs. 3 StGB, .die in § 130 Abs.5 StGB bezogen ist, kann sich der Spiegel nicht berufen. DieseVorschrift greift nur ein, wenn „das Propagandamittel oder die Handlungder staatbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidrigerBestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder derLehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder derGeschichte oder ähnlichen Zwecken dient. (§ 86 Abs. 3 StGB).
Der staatsbürgerlichen Aufklärung dient die gelbe Fratze und derHinweis auf die gelben Spione nicht, denn sie hat nur einenhetzerischen Inhalt und vermittelt sonst keine Information, auch nichtim Zusammenhang mit angeblichen einzelnen Spionalgevorfällen, über dieder Inhalt des Artikels sich auslässt. Diese Darstellungen werdenvielmehr hetzerisch in Verbindung mit dem Titelblatt auf „die Gelben“und damit auf „die gelben Chinesen“ hin verallgemeinert. Als Verstoßgegen die Menschenrechte, das Ansehen und die Ehre der in Deutschlandund in der Welt lebenden Chinesen dient es nicht der Abwehrverfassungswidriger Bestrebungen, sondern steht selbst im krassen undunauflöslichen Widerspruch zu den immer wieder offiziell beteuerten undhervorgestellten Verfassungsgrundsätze des Grundgesetzes. Es ist nichtersichtlich, was ein Sensationsblättchen wie der Siegel mit Kunst,Wissenschaft, Forschung oder Lehre zu tun haben könnte. Der Inhalt desArtikels unabhängig von der plakatierten gelben Fratze enthält nichtdie geringste Grundlage einer sachlichen Information auf der Grundlageauch nur unter primitivsten Voraussetzungen vollzogenen methodischenTatsachenermittlung. Er ist in sich nicht zuverlässig und beschränktsich auf „ins Blaue“ aufgestellte Behauptungen, die dann auf diegesamte Gruppe „der Chinesen“ verallgemeinert werden.
Auch als Bericht aus dem Zeitgeschehen ist der Artikel unbrauchbar,weil er nach seiner Gestaltung und seinem Ziel nicht objektiverBerichterstattung sondern allein der Hetze gegen „die Chinesen“ dient.
2. Die Berufung auf die Meinungs- und Pressefreiheit kann dem Spiegelnicht zur Seite stehen. Die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit unddas Rechts auf Selbstdarstellung als Verfassungsgrundsätze dürfen nurim Rahmen der Gesetze wahrgenommen werden und können und dürfen nichtals Vorwand für Handlungen vorgeschoben werden, die vom Gesetz alsVerbrechen unter Strafe gestellt werden.
3. Hinzu kommt, dass das Vorgehen des Spiegels ein Beispiel fürfremdenfeindliche Gruppen setzt, die sich auf dessen Vorgehen und diePresse- und Meinungsfreiheit in der Zukunft berufen könnten. DieStrafverfolgung ist daher auch aus Gründen der Generalpräventiondringend geboten. Wenn es heute zulässig ist, „die Chinesen“ zubeschimpfen, dann ist es möglich das morgen mit den Türken, übermorgenmit den Zigeunern und dann wieder mit den Juden zu tun. Auch aus diesenGründen kann das Vorgehen des Spiegel in einem Staat rechtstaatlicherPrägung nicht hingenommen werden.
4. Da diese Nummer des Spiegels in Köln verbreitet worden ist, ergibtsich die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft in Köln, die sicherlichvon Amtwegen bereits das Erforderliche veranlasst hat.
III. Über die rein strafrechtliche Beurteilung hinaus führt dieserArtikel auch zu einer Schädigung des Ansehens der Bundesrepublik alsRechtsstaat im internationalen Bereich. In Erinnerung an dasvorausgehende geschichtliche Geschehen unter der SchreckensherrschaftHitlers ist die Behandlung dieses Kulturvolkes der Chinesen durch einMagazin der deutsche Presse unter gar keinen Gesichtspunkten einemberechtigten Vorgehen und den kulturellen Wertverhältnissen zurechtfertigen und geeignet mit Hinweis auf die Vergangen-heit auch demAnsehen der Bundesrepublik zu schaden. Es ist nicht zu überse-hen, dassDeutschland gegenüber dem chinesischen Volk aus dem Bündnis Hitlers mitden japanischen Besetzern wegen der von diesen dort verübten Massakerdurch „unsere“ Verbündeten, die in der Größenordnung insgesamt den inEuropa verübten nicht nachsteht, sondern in der Menge diese übertrifft,noch eine moralische Last abzutragen hat. Ein Wort des Bedauerns überdie damaligen Vorkommnisse durch „unsere“ Verbündeten auch aufoffizieller deutscher Seite lässt noch auf sich warten, unbeschadet desheroischen Einsat-zes des Deutschen John Raabe in Nanjing, derzahlreichen Chinesen während des Krieges das Leben gerettet hat und derhervorragenden Tätigkeit des deutschen Botschafters Herrn Wickert undzahlreicher anderer Vertreter der Bundesrepublik, die zu derVerständigung maßgeblich beigetragen haben. Durch das Vorgehen desJournals wird nicht nur das Ansehen der Bundesrepublik als Rechtsstaatim In- und Ausland beeinträchtigt, sondern es ist auch geeignet, einenunwiedergutzumachenden Schaden der deutschen Volkswirtchaft zuzufügenund Arbeitsplätze in Deutschland zu gefährden.
Für Ihre Mitteilung über den Stand des Verfahrens wäre ich Ihnen durchfamiliäre Bindungen mit Chinesen verbunden, um das Meinige dazubeitragen zu können, womöglich die Wogen zu glätten.