es ist noch nicht ganz offiziell, aber es sieht sehr danach aus, dass sich
bei dem Problemfall "Abschluss im Heimatland" nichts ändern wird. Das
heißt, dass Studierende, die in Ihrem Heimatland bereits einen Abschluss
erworben haben, nicht von den Studienbeiträgen befreit werden können.
Dabei ist egal, ob sie hier wieder im 1. Semester eines grundständigen
Studiengangs anfangen, oder ob sie ein Masterstudium machen.
Leider habe ich keine Zeit, um das noch näher zu erklären, da sich die
Anträge hier leider immer noch stapeln :-( ...Aber ich wollte euch
zumindest kurz Bescheid geben, damit ihr Bescheid wisst, falls sich Leute
diesbezüglich an euch wenden. Denn die ersten Ablehnungen aus diesem Grund
musste ich schon versenden.
原帖由 AV-Beratung 于 2007-8-28 15:27 发表
Leider habe ich keine Zeit, um das noch näher zu erklären, da sich die
Anträge hier leider immer noch stapeln :-( ...Aber ich wollte euch
zumindest kurz Bescheid geben, damit ihr Bescheid wisst, falls sich Leute
diesbezüglich an euch wenden. Denn die ersten Ablehnungen aus diesem Grund
musste ich schon versenden.
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