Einreisebestimmungen Befreiung von der Visumpflicht für Ausländer mit Wohnsitz in der BRD, die Inhaber eines heimatlichen Reisepasses sind Visumbefreiungfür Ausländerinnen und Ausländer mit einem gültigen dauerhaftenAufenthaltstitel eines EU- oder EFTA-Staats, von Andorra, Kanada,Monaco, San Marino oder den USA, sofern der Aufenthalt nicht länger als3 Monate dauert und einer der folgenden Aufenthaltszwecke vorliegt :
Es werden folgende deutsche Aufenthaltstitel anerkannt: Aufenthaltsberechtigung
Niederlassungserlaubnis
Aufenthaltserlaubnis, auch wenn zeitlich befristet
Aufenthaltsbewilligung, auch wenn zeitlich befristet
Aufenthaltsbefugnis, auch wenn zeitlich befristet
Schengen Visa Wichtige Information für Inhaber eines Schengen-Visums Ein sogenanntes Schengen-Visum berechtigt zur Einreise in folgende EU/EWR-Länder:
Belgien,Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island,Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal,Schweden und Spanien. Das Schengen-Visum berechtigt nicht zur Einreise in die Schweiz! Ausnahmenediglich Bürger der Staaten Bahrain - Kuwait - Oman - Qatar - Taiwan -Thailand - Saudi Arabien - Vereinigte Arabische Emirate können miteinem Multiple-Schengen-Visum in die Schweiz einreisen.
Kann ein Schweizer Visum an der Grenze beantragt werden? Nein,dies ist leider nicht möglich. An der Schweizer Grenze können Siegrundsätzlich keine Visum erhalten. Nur in extrem begründeten Fällenkann ein Ausnahmevisum erteilt werden. Die Grenzbehörden entscheidendarüber in eigener Kompetenz. Deshalb können die SchweizerischenVertretungen (Generalkonsulate und Botschaft) darüber auch keinetelefonische Auskunft geben.作者: lilyn01 时间: 2007-6-20 15:46