Voraussetzung zur Zulassung zur Meisterprüfung ist eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung in dem Handwerk in dem die Meisterprüfung abgelegt werden möchte. Sollte keine Gesellenprüfung vorliegen kann zur Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer mindestens eine dreijährige Berufstätigkeit in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden möchte, nachgewiesen wird.
Da Sie keine Vorbereitungsmaßnahme besuchen möchten, würden wir Ihnen gerne die Verordnung über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Friseur-Handwerk zusenden.
Die Meisterprüfung umfasst vier selbständige Prüfungsteile:
Teil I
Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchliche Arbeiten
Teil II
Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse
Teil III
Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtliche Kenntnisse
Teil IV
Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Kosten und Gebühren
Teil I und Teil II 580 - 2.500 Euro
Teil I 380 - 2.300 Euro
drei theoretische Teile 600 - 850 Euro
zwei theoretische Teile 400 - 650 Euro
ein theoretischer Teil 250 - 400 Euro作者: mnbvpoi 时间: 2007-8-4 21:23