7 L! g# j9 ?7 w5 Q 埃万斯律师的话则耐人寻味:“她的法律努力结束了,但她的遗憾将永远存在。” 3 D$ q! `) ~# c3 e" A: n( m; V% ]. ~+ H# ~
10. April 2007 17:39 Uhr; J6 x9 ?2 r4 @& ?7 R! w
Verwendung von Embryonen: Nicht ohne Zustimmung des Samenspenders& q" y+ v0 t) a9 n
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Straßburg - Eine Britin darf nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingefrorene Embryonen nicht ohne die Zustimmung des Samenspenders für eine Schwangerschaft verwenden. Die Große Kammer des Gerichtshof bestätigte damit am Dienstag ein früheres Urteil einer niedrigeren Instanz. Genauso hatten zuvor auch die britischen Gerichte entschieden. Die 34-jährige Natalie Evans hatte erklärt, die britische Rechtslage stehe nicht im Einklang mit der Europäischen Konvention für Menschenrechte. * ~7 \ x) ^( G# B- a9 f4 s8 s4 W * K5 a% w$ }# I! W% G- nEvans musste sich im Jahre 2001 einer Krebsbehandlung unterziehen, die sie unfruchtbar machte. Kurz zuvor ließ sie sechs Eizellen mit dem Samen ihres damaligen Verlobten Howard Johnston künstlich befruchten und einfrieren. Trotz der späteren Trennung von Johnston wollte sie sich die Embryonen einpflanzen lassen, um schwanger zu werden. Der Samenspender reichte dagegen Widerspruch ein und gewann vor Gericht, da das britische Gesetz für einen solchen Fall die Zustimmung beider Partner vorschreibt. 3 u7 [* z( S9 Z5 i2 E Z : F# k* {, t" f$ p @" o0 gDie Straßburger Richter erklärten am Dienstag, sie hätten großes Verständnis für Evans. Ihrem Wunsch, Mutter zu werden dürfe aber nicht größeres Gewicht zugemessen werden als dem Recht ihres Expartners, mit ihr kein Kind zu bekommen. «Ich bin bestürzt über die heutige Entscheidung», erklärte Evans in einer Stellungnahme. «Es ist für mich schwer zu akzeptieren, dass die Embryonen nun vernichtet werden und dass ich niemals Mutter werden kann.» Johnston sagte, auch er habe Verständnis für seine Expartnerin. Aber er wolle selbst entscheiden, wann er Vater werde. Eine Berufung gegen die Entscheidung ist nicht möglich.