- O( g7 D# Z8 B! \ ( c+ F+ t( J; v7 a# |* R0 ~$ yKein Aprilscherz: Ab 01.04.2007 Versicherungspflicht in der Krankenversicherung 0 z5 ]) @5 }0 q. T, Q: W1 i2 _* E& Z2 x7 W8 D# B' I1 ^, C
Der Bundesrat hat am 16. Februar zugestimmt: Ab dem 01. April 2007 wird schrittweise die Krankenversicherungspflicht für alle eingeführt. Viele Tausend Menschen, die in der Vergangenheit ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben und sich seitdem wie Menschen zweiter Klasse fühlen, können aufatmen. Auch wenn das Gesetz hinsichtlich der Krankenversicherungspflicht erst zum Jahresbeginn 2009 vollständig umgesetzt wird, können bereits in diesem Jahr alle in die Krankenversicherung zurückkehren. Keiner wird mehr ohne Krankenversicherung sein, jeder muss behandelt werden./ r7 A. |: s1 U( Q; ^4 g, L! G8 i
# `/ s* z. L0 O6 R8 Q% l, fDie Eckdaten3 J# Y7 k1 H3 K' X1 H
Wer den Krankenversicherungsschutz verloren hat, kehrt in seine letzte gesetzliche oder private Krankenversicherung zurück. : D. y& \& O( ^ ( }- [1 T1 Y/ }9 a3 S) h" z1. April 2007 – Ab diesem Tag gilt die Versicherungspflicht für ehemals Pflichtversicherte. Wer zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, muss unabhängig vom Zeitraum, in dem er nicht krankenversichert war, von seiner letzten Krankenkasse wieder aufgenommen werden. 4 y$ V* \; Y9 u( y0 \( O
- s6 K/ c d) ^# ?: i8 a6 BAuch Beihilfeberechtigte ohne ergänzende Krankheitskostenvollversicherung, die zuletzt in der gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, werden zu diesem Termin in der Pflichtversicherung von ihrer ehemaligen Krankenkasse wieder aufgenommen. ( N* A# _! v$ t2 b0 b. _: h$ f% ~ [0 n `4 {/ M
Die Versicherungspflicht ersetzt dabei aber nicht anderweitige Versorgungsansprüche wie beispielsweise die Familienmitversicherung. Auch Sozialhilfeberechtigte und Asylbewerber fallen nicht unter die Pflichtversicherungsregelung, da andere Stellen im Krankheitsfall für eine Kostenübernahme eintreten. 4 n# x4 x" Z9 S1 |* \/ \7 S9 f2 o' a; x! \* L
Achtung: Es handelt sich nicht um eine Darf- oder Kann-Bestimmung, sondern um ein Muss. Wer es also versäumt, sich rechtzeitig anzumelden, wird rückwirkend finanziell in die Pflicht genommen!/ f2 x5 w9 z, O1 u l' G2 B N* f0 m+ }
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1. Juli 2007 – Ehemals Privatversicherte können sich ab diesem Tag von ihrer letzten privaten Krankenversicherung wieder aufnehmen lassen. Die private Krankenversicherung darf ihre ehemaligen Versicherten nicht ablehnen. Eine Versicherung soll zunächst ohne Risikozuschläge im Standardtarif erfolgen. % m1 D' u& w7 u5 Q 7 C1 T% p6 }; C& l5 J j% g+ D- w1. Januar 2009 – Die Versicherungspflicht gilt ab diesem Tag auch für zuletzt privat Versicherte. Es soll dann spezielle „Basistarife“ geben. Ab diesem Datum muss sich jeder vormals privat Versicherte wieder versichern lassen.2 O$ k7 o' R8 f. Z0 k: u
$ D' M; b9 H0 p6 _+ F. YPrivatversicherte, denen der Versicherungsschutz wegen Drohung oder arglistiger Täuschung gekündigt wurde, dürfen von ihrer ehemaligen Versicherung abgelehnt werden. Wer den privaten Versicherungsschutz verlor, weil er die Beiträge nicht zahlen konnte, muss in jedem Fall aufgenommen werden. Können die Beiträge wiederum nicht gezahlt werden, kommt der private Versicherungsschutz nach zwei rückständigen Beiträgen und Mahnung zum Ruhen, bis die rückständigen Beiträge gezahlt wurden, aber auch wenn es zu Hilfebedürftigkeit nach SGB II oder SGB XII kommt. Im akuten Behandlungsfall darf eine Leistungallerdings nicht versagt werden.* ~! H, _0 |, S( q1 s8 Q# ~1 ~
+ d6 b( d, Y" p5 A# [Für alle, die trotz der umfangreichen Regelungen nicht erfasst werden, wird der Auffangtatbestand des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V geschaffen, um eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen.: w# K$ |5 \# L
+ S$ ]$ z, d, y& EWer sich unsicher ist, in welche Rubrik er fällt, dem empfehlen wir, bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anzufragen. Die Mitarbeiter dort wurden im allgemeinen hinsichtlich der Umsetzung dieser gesetzlichen Regelungen geschult. Wer auch dort keine Auskunft erhält, möge sich rechtzeitig um eine Rechtsberatung kümmern. 1 M' x! L' ?" b0 \
) f* \) H6 w$ k5 }Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr und nicht als Rechtsberatung, sondern ausschließlich unter dem Gesichtspunkt, wie wir dieses neue Gesetz nach Durchsicht verstanden haben.