7 r0 R; j Z( X( b( Y* y8 J " _3 n/ h8 s& ~3 H$ b$ D14.02.2007 18:44, v# {& R2 H1 l1 c# ~% o* w- v# y. m
Neue Gesetze sollen Handel im EU-Binnenmarkt ankurbeln5 I. e- d2 v5 t- p4 B- C7 u: n
) d, s; v( p+ l# \BRÜSSEL (Dow Jones)--Der uneingeschränkte Handel mit Gütern im Binnenmarkt wird nach Auffassung der EU-Kommission durch eine Vielzahl nationaler und protektionistischer Bestimmungen behindert. Unter der Federführung von Industriekommissar Günter Verheugen schlug sie am Mittwoch gesetzgeberische Pläne vor die für einen uneingeschränkten Warenverkehr sorgen sollen.+ F7 ^9 G+ V0 g" j& J
: H* ?: i; [; R" w0 |9 y9 ^Anstelle der ursprünglich geplanten Richtlinie soll nun eine Verordnung, die den Mitgliedstaaten keinen Gestaltungsspielraum erlaubt, den Wettbewerb im Binnenmarkt stärken. Laut Kommission kann damit ein zusätzliches Wachstum der EU-Wirtschaft von bis zu 1,8% erzielt werden., w6 s, i; `; J( O
6 f5 _; K' z. L8 N; t4 }Bevor die Pläne umgesetzt werden können, müssen EU-Ministerrat und Europäisches Parlament zustimmen. Nach Einschätzung des Centrums für Europäische Politik (CEP), dürfte das Vorhaben vor allem dem Exportweltmeister Deutschland nützen. "Damit können andere EU-Länder nicht mehr unter fadenscheinigen Vorbehalten deutsche Waren von ihrem Markt ausschließen", heißt es in einer CEP-Stellungnahme. Verheugen erhofft sich größere ökonomische Effekte als durch das vor kurzem verabschiedete Gesetz zur Öffnung der Dienstleistungsmärkte, da der Güterhandel rund 70% des EU-Binnenmarkts ausmache.# Q8 l$ |4 Y7 ~) u- f6 _
8 a- O/ M$ ]+ u( ]8 x1 h! oAls größte Neuerung schlägt die Kommission vor, dass in Zukunft die nationalen Behörden genau begründen müssen, warum sie ein Produkt aus einem anderen EU-Staat nicht auf den eigenen Markt lassen wollen. Bislang müssen die Hersteller nachweisen, dass ihre Fahrräder, Lebensmittel oder Bauprodukte den technischen Anforderungen im Zielland entsprechen. ! W$ D+ o2 X9 i5 e- A/ j , Q: H- I0 Y# I1 _7 [- c0 g7 lDie Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, Infostellen für die Unternehmen einzurichten, bei denen sie sich nach den Produktanforderungen in anderen Ländern erkundigen können. Die Kommission will auch die CE-Kennzeichnung rechtlich schützen um das Vertrauen der Verbraucher in die im Binnenmarkt vermarkteten Produkte zu stärken. ( H& _) w; O' X# K8 A- g/ G1 N8 F4 s
Bislang basiert der freie Warenverkehr auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, wenn es sich um Güter handelt, für die es keine harmonisierten Vorgaben auf EU-Ebene gibt. Danach kann ein Mitgliedstaat den Verkauf eines in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellten Produktes nicht verbieten, auch wenn die Ware nach anderen technischen oder qualitativen Vorschriften hergestellt wurde, als sie für inländische Produkte gelten.0 R& d. J# D/ Q
. ^- M8 c/ F$ A# MAusnahmen sind nur zulässig, wenn sie mit dem Schutz der Gesundheit, der Verbraucher oder der Umwelt begründet werden können. Das Prinzip funktioniere aber auch nach jahrelanger Praxis nicht, begründet die Kommission ihren Gesetzesvorschlag. Nationale Behörden und Unternehmen hätten oft noch nie etwas davon gehört. . p3 S* r7 L1 d/ i4 V4 g/ ~, u% K# N' T& e/ [- h
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