1 u' m" C3 D: T# tFreiheit für die Ex-Terroristin* W: n( C( P4 i- }" Y5 P7 c! r
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In der Justizvollzugsanstalt verbüßt die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt ihre Strafe 1 A4 e$ O) h0 A( v c* Y$ Z; P0 {0 d2 l
# }+ @7 A6 v. |. r$ h$ G0 MDas frühere RAF-Mitglied Brigitte Mohnhaupt kommt Ende März vorzeitig frei. Nach der Entlassung wird sie eine Wohnung vorfinden und betreut werden. Reue zeigte sie nie. Dirk Schleyer, Sohn des ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Schleyer sagte daher, die Entscheidung des Gerichtes sei "nicht nachvollziehbar". $ u6 j% r9 l; i) l- D" {4 c ' n/ |3 g' n+ `& ADas frühere RAF-Mitglied Brigitte Mohnhaupt kommt vorzeitig aus der Haft frei. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied am Montag, Mohnhaupt werde am 27. März auf Bewährung freigelassen. Zu diesem Zeitpunkt hat die 57-Jährige eine Freiheitsstrafe von 24 Jahren verbüßt. In der Politik stieß die Entscheidung auf ein geteiltes Echo. Dirk Schleyer, der Sohn des von der RAF ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer, zeigte sich über die Freilassung erschüttert.5 f, J5 H3 V' @8 o+ P
( Q( I s7 `& O7 ?Das Gericht folgte einem Antrag der Bundesanwaltschaft. "Der Senat sieht keine Anhaltspunkte für eine fortdauernde Gefährlichkeit der Verurteilten", begründete Gerichtssprecherin Josefine Köblitz die Entscheidung. Neue schwere Straftaten seien nicht zu erwarten. Als Bewährungszeit setzte das Gericht fünf Jahre an. In dieser Zeit gelten für Mohnhaupt Meldeauflagen bezüglich ihres Wohnsitzes und ihrer Arbeitsstelle.