Die Transportbox für die Reise sollte so groß sein, dass sich das Tier darin hinstellen, hinlegen und umdrehen kann, ohne anzustoßen. Das Lieblingsspielzeug wirkt beruhigend.
Wenn Herrchen oder Frauchen in den Urlaub fl iegt, müssen Hund und Katze nicht unbedingt zu Hause bleiben. Haustiere dürfen mit ins Fluggepäck – allerdings sollte man die gemeinsame Reise sorgfältig planen.
Der Tierschutzbeauftragte des Frankfurter Flughafens, Norbert Klöckner, empfi ehlt Reisenden, die ihr Tier mitnehmen wollen: „Frühzeitig buchen und die Fluggesellschaft über den Tiertransport informieren.“ Bei den Fluggesellschaften erfahre man, ob Hund oder Katze mit in die Passagierkabine dürfen oder ob sie im Frachtraum transportiert werden, wie teuer der Flug wird und wie die Transportboxen aussehen müssen.
Hände weg von Beruhigungsmitteln
Kleinere Tiere bis etwa sechs Kilogramm Gewicht reisen nach Klöckners Angaben auf Kurz- und Mittelstrecken oft mit in der Kabine. In Transportbox oder -tasche kommen sie unter den Sitz. Allerdings lassen die Fluggesellschaften meist nur eine begrenzte Zahl von Tieren zu.
Größere Tiere fl iegen im Frachtraum – „der dann natürlich geheizt und belüftet wird“, sagt Klöckner. Für die Reise benötigen sie eine stabile Transportbox aus Kunststoff oder Holz. „Sie muss so groß sein, dass sich das Tier hinstellen, hinlegen und umdrehen kann, ohne anzustoßen“, sagt der Flughafen-Tierschutzbeauftragte. Der Käfi g muss auslaufsicher sein und Luftlöcher an mindestens drei Seiten haben. Die Boxen kann man auch an den Flughäfen kaufen.
Futter- und Wasserschalen werden am oder im Käfi g angebracht. Eine Schmusedecke oder ein Lieblingsspielzeug beruhigen den vierbeinigen Reisenden. Am besten gewöhne man sein Tier schon zu Hause an die ungewohnte Behausung, rät Klöckner. Von Beruhigungsmitteln rät der Tierschutzbeauftragte ab. Sie könnten während des Flugs zu Kreislaufproblemen führen.
Gut informieren sollte man sich auch über die Einreisebestimmungen im Urlaubsland. Tierärzte oder Botschaften informieren über erforderliche Untersuchungen und Dokumente.
Und auch an die Wiedereinreise nach Deutschland sollte man denken. „Wer zum Beispiel mit seinem Hund aus der Türkei wieder nach Deutschland kommt, muss einen Tollwut-Bluttest vorlegen, der vor der Abreise in Deutschland gemacht wurde“, sagt Klöckner.
Ob die Flugreise dem Hund oder der Katze zumutbar ist, müsse letztlich jeder Tierbesitzer selbst einschätzen. „Wenn ein Tier sehr personenbezogen ist, wenn es zu Hause in Obhut Fremder leiden würde, dann würde ich es mitnehmen“, sagt Norbert Klöckner. Wenn das Tier gesund ist, sei eine Flugreise in der Regel kein Problem.作者: zitrone100 时间: 2007-1-24 22:27