Info zur Befreiung von Studiengebühren
für ausländische Studierenden an der Uni-Paderborn
ausländischeStudierende, die keinen Anspruch auf ein Darlehen haben, können imEinzelfall vom Studienbeitrag befreit werden, wenn ein besonderesInteresse an der Bildungszusammenarbeit mit dem Herkunftsland besteht
bedürftigenausländischen Studierenden, die keinen Anspruch auf ein Darlehen habenund im Zeitpunkt der Einführung von Studienbeiträgen eingeschriebensind, kann im Einzelfall auf Antrag Befreiung von der Beitragspflichtfür bis zu 4 Semester gewährt werden, längstens bis zum Wintersemester2008/09
Informationen zu den Studienbeiträgen
WichtigeInformationenzudemGesetz zur Sicherung derFinanzierungsgerechtigkeitimHochschulwesen(HFGG)(„Studienbeitragsgesetz“) i.V. mit deram24.05.2006 imSenatverabschiedeten Beitragssatzung derUniversitätPaderborn
*die Studienbeiträge umfassen500,00 5. Fristen
[ 本帖最后由 井上之蛙 于 2007-1-18 21:05 编辑 ]
作者: 井上之蛙 时间: 2007-1-18 20:59
Darlehensanträge für Ersteinschreiber zum WS 06/07 können nicht mehr gestellt werden.
Sommersemester 2007
Anträge auf Befreiung (z.B. wegen Kindererziehung) für bereits eingeschriebene Studierende sind bis zum 15.02.2007 zu stellen.
Ein Antrag auf ein Darlehen bei der NRW.Bank muss zwischen dem 01.01.2007 und dem 15.02.2007hier eingehen, um (zunächst) die Zahlung der 500,00
作者: 井上之蛙 时间: 2007-1-18 21:08
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