Übergangsregelung für Internationale Studierende
Ausländische Studierende, die im Sommersemester 2006 eingeschrieben sind und keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen besitzen, werden auf Antrag bis zum Ende des Studiums, maximal für die Dauer der 1,5 fachen Regelstudienzeit, in dem Studiengang, in dem sie zu diesem Zeitpunkt eingeschrieben sind, von den Studienbeiträgen befreit. Sind die ausländischen Studierenden in mehreren Studiengängen mit unterschiedlicher Regelstudienzeit eingeschrieben, ist die längere Regelstudienzeit maßgeblich.
Den Antrag auf Befreiung aus den unter "Befreiung von den Studienbeiträgen" genannten Gründen können Sie ab ca. Mitte Februar 2007 online über unseren Online-Service stellen, da zunächst die neuen Technik zur Verfügung stehen muß.
Sie erhalten Ende Januar/Anfang Februar 2007 einen Infobrief zur Antragstellung sowie den genauen Fristen.
Wann der Online-Service betriebsbereit ist, kann steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Rechnen Sie damit, dass der Online-Service ungefähr ab ca. Anfang März 2007 zur Verfügung stehen作者: 小瞳 时间: 2007-1-19 12:22