§ 8 Abs. 5 Studienbeitragssatzung
weil ich bereits im Sommersemester (SS) 2006 an einer Hochschule in Nordrhein-westfalen eingeschrieben war und bedürftig bin und keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen habe und einen erfolgreichen Studienverlauf nachweisen kann und die Zahl meiner Fachsemester kleiner als die Regelstudienzeit plus vier Semester ist.(Hinweise zum Tatbestand der “Bedürftigkeit”entnehmen Sie bitte der Anlage. Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei: Studienbescheinigung SS2006, Fächer- und Notenübersichten Ihres bisherigen Studiems, Kontoauszüge der letzten drei Monate sämtlicher Konten.)
按大学生学费条例第八条第五款规定:
因为我已经于2006年夏季学期在北威州的一个高校注册并且我是贫困的。而且我也没用权利得到助学贷款且能证明自己的学习进程是卓有成效的,且我已使用的专业学期数少于正常学期数(Grundstudium正常学期数在我们Wuppertal是四个学期)加4个学期的和。
(为了证明你的贫困状况请出示相关证明。请附上如下材料:(这些材料都是扯蛋,他那里比我们手上的还全)2006年的Studienbescheinigung,考试成绩单,(下面是正经要的。不过是给学校外办的,就是所有账户最后三个月的银行Kontoauszuege)
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz -StBAG) vom 21.03.2006 (GV.NRW S. 119) in Verbindung mit der Verordnung über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (RVO-StBAG) vom 06.04.2006 (GV. NRW S. 157), geändert durch RVO vom 14.06.2006 (GV NRW S. 340) hat der Senat der Bergischen Universität Wuppertal am 19.06.2006 eine Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen, Hochschulabgaben und -gebühren beschlossen.
仔细看看,学校弄这个免学费的条例出来是有法律依据的。该段文字的出处是此连接页面的第一段: http://www.verwaltung.uni-wuppertal.de/studinfos/studienbeitraege.html
Erläuterung zum Tatbestand der „Bedürftigkeit“ gemäß § 8 Abs. 5 Studienbeitragssatzung
Von wirtschaftlicher Bedürftigkeit gemäß § 8 Abs. 5 ist dann auszugehen, wenn der Studierende nachweisen
kann, dass er nicht oder nicht ausreichend in der Lage ist, die notwendigen Mittel zur Zahlung des
erforderlichen Studienbeitrages aus eigenen Kräften und Mitteln aufzubringen, ohne seinen angemessenen
Lebensunterhalt zu gefährden. Grundsätzlich ist von wirtschaftlicher Bedürftigkeit auszugehen, wenn dem
Studierenden monatlich weniger als 585,- Euro (derzeitiger BAföG-Förderungshöchstsatz) zur Verfügung
stehen.
Zu beachten ist hierbei, dass bei Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken die Verlängerung
des Aufenthaltstitels gefährdet ist, wenn die für den Studienaufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
erforderlichen ausreichenden Existenzmittel in Höhe von derzeit monatlich mindestens ebenfalls 585,-
Euro über einen längeren Zeitraum hinweg nicht nachgewiesen werden können.作者: 小瞳 时间: 2007-1-8 23:31 标题: 本来就很矛盾