Board logo

标题: [其他] 大家学费不用交了 [打印本页]

作者: 吃花生的大灰狼    时间: 2007-1-3 22:51     标题: 大家学费不用交了

俺的那个著名的bochum新好男人的邻居GG友情在新年第3天告诉大家一个天大的好消息.

2007 ss起的学费不用交了, 如果有多余的钱, 捐给我就行了.

Übergangsregelung für Internationale Studierende
                  Ausländische Studierende, die im Sommersemester 2006                     eingeschrieben sind und keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen                     besitzen, werden auf Antrag bis zum Ende des Studiums,                     maximal für die Dauer der 1,5 fachen Regelstudienzeit,                     in dem Studiengang, in dem sie zu diesem Zeitpunkt eingeschrieben                     sind, von den Studienbeiträgen befreit. Sind die                     ausländischen Studierenden in mehreren Studiengängen                     mit unterschiedlicher Regelstudienzeit eingeschrieben, ist                     die längere Regelstudienzeit maßgeblich.

Den Antrag auf Befreiung aus den unter "Befreiung von                     den Studienbeiträgen" genannten Gründen können                     Sie ab ca. Mitte Februar 2007 online über unseren Online-Service                     stellen, da zunächst die neuen Technik zur Verfügung                     stehen muß.
                    Sie erhalten Ende Januar/Anfang Februar 2007 einen Infobrief                     zur Antragstellung sowie den genauen Fristen.
                  Wann der Online-Service betriebsbereit ist, kann steht zum                     jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Rechnen Sie damit, dass                     der Online-Service ungefähr ab ca. Anfang März 2007                     zur Verfügung stehen wird.
作者: ieye4u    时间: 2007-1-3 22:54

早就有这个消息啦。不过俺们FH要交申请表
作者: Fry    时间: 2007-1-3 23:15

原帖由 吃花生的大灰狼 于 2007-1-3 22:51 发表
俺的那个著名的bochum新好男人的邻居GG友情在新年第3天告诉大家一个天大的好消息.

2007 ss起的学费不用交了, 如果有多余的钱, 捐给我就行了.

Übergangsregelung für Internationale Studierende
                  Ausländische Studierende, die im Sommersemester 2006                     eingeschrieben sind und keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen                     besitzen, werden auf Antrag bis zum Ende des Studiums,                     maximal für die Dauer der 1,5 fachen Regelstudienzeit,                     in dem Studiengang, in dem sie zu diesem Zeitpunkt eingeschrieben                     sind, von den Studienbeiträgen befreit. ...

作者: feelingspace    时间: 2007-1-3 23:25

真的假的,这个消息可靠么,学校网站上有么
作者: 吃花生的大灰狼    时间: 2007-1-3 23:33

晕, 当然真的啦

siehe: http://www.ruhr-uni-bochum.de/studienbuero/studienbeitraege.htm

auch Amtliche Bekanntmachung:

Satzung                             über die Erhebung von Studienbeiträgen                             und Hochschulabgaben der Ruhr-Universität unter http://www.uv.ruhr-uni-bochum.de/dezernat1/amtliche/ab661.pdf


DasStudienkontenfinanzierungsgesetz (StKFG) vom 28.01.2003 läuft mit dem neuenGesetz zu den Studienbeiträgen zum 31.03.2007 aus. Ab dem Sommersemester 2007sind daher auch keine Studiengebühren für Langzeitstudierende oderStudierende im Zweitstudium mehr zu zahlen.
Der Senatder Ruhr-Universität hat am 18.09.2006 die Satzung über die Erhebung vonStudienbeiträgen und Hochschulabgaben verabschiedet. Hier die wichtigstenRegelungen für die Ruhr-Universität Bochum:
Erhebungvon Beiträgen und Gebühren
Beitragshöhe:500,- EUR
DieRuhr-Universität Bochum erhebt für das Studium von Studierenden für jedesSemester einen Studienbeitrag in Höhe von 500,- Euro. Der Studienbeitragwird ab dem Sommersemester 2007 erhoben. Studierende, die an derRuhr-Universität Bochum in mehreren Studiengängen eingeschrieben sind, zahlennur einen Studienbeitrag.
Die Pflicht zur Entrichtung der Studienbeiträge entsteht mit der Immatrikulationoder Rückmeldung.
Informationen zur Einschreibung / Immatrikulation »
Informationen zur Rückmeldung »
Ausnahmen von der Beitragspflicht
Von derBeitragspflicht ausgenommen sind Studierende, die
Befreiung von den Studienbeiträgen
Auf Antragwerden Studierende von der Beitragspflicht befreit für
StudierendeAngehörige der A-B-C-Kader der nordrhein-westfälischenOlympia-Stützpunkte werden auf Antrag von der Beitragspflicht befreit.
BesondereHärtefälle
DerStudienbeitrag ist auf Antrag zu erlassen, wenn seine Einziehung auf Grundbesonderer und unabweisbarer Umstände des Einzelfalls zu einer unbilligenHärte führen würde, die die wirtschaftliche Existenz der oder desBeitragspflichtigen gefährden würde. Das Vorliegen einer unbilligenHärte ist glaubhaft zu machen. Zur Glaubhaftmachung kann die Ruhr-Universitätdie Vorlage geeigneter Unterlagen oder eine Versicherung an Eides Stattverlangen.
DieStudierenden sind verpflichtet, die Ruhr-Universität über Änderungen derUmstände, die bei der Entscheidung über die Befreiung zu Grunde gelegt wordensind, unverzüglich zu informieren. Bei wesentlichen Änderungen dieser Umständeim Laufe eines Semesters, für das eine Befreiung ausgesprochen wurde, kann dieBefreiung zurückgenommen werden. Bei wesentlichen Änderungen dieser Umständevor Beginn eines Semesters, für das eine Befreiung ausgesprochen wurde, wirddiese Befreiung zurückgenommen.
Ein Antragauf Befreiung ist in der Regel in den ersten zwei Monaten des Semesters zustellen, für das die Befreiung beantragt wird. Bereits gezahlte Beiträge werdenerstattet. In Ausnahmefällen kann der Antrag bis zum Ende des Semestersgestellt werden.
Wie einen Befreiungs- oder Härtefall-Antrag stellen?
Den Antragauf Befreiung aus den unter "Befreiung von den Studienbeiträgen"genannten Gründen können Sie ab ca. Mitte Februar 2007 online über unserenOnline-Service stellen, da zunächst die neuen Technik zur Verfügung stehen muß.
Sie erhalten Ende Januar/Anfang Februar 2007 einen Infobrief zur Antragstellungsowie den genauen Fristen.
Wann derOnline-Service betriebsbereit ist, kann steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nichtfest. Rechnen Sie damit, dass der Online-Service ungefähr ab ca. Anfang März2007 zur Verfügung stehen wird.
DieBedingungen für einen Antrag auf Befreiung wegen schwerer Behinderung oderErkrankung werden den aktuellen Bedingungen ähnlich sein. Unser Service-Teamfür die Studienbeiträge benötigt ein aussagekräftiges Attest mit der Art derErkrankung, dem genauen Zeitraum der Erkrankung und den tatsächlichenAuswirkungen auf Ihr Studium. Das Attest muß auf Arztbriefpapier,unterschrieben und gestempelt sein. Auch bei den anderen Befreiungsgründenmüssen aussagekräftige Belege und Dokumente, incl. des Zeitraums für dieBefreiung, vorgelegt werden.
Befreiungs-oder Härtefall-Anträge stellen Sie beim Studierendensekretariat derRuhr-Universität. Die genauen Regelungen des Antragsverfahrens werden zurzeiterarbeitet. Voraussichtlich wird das Service-Team zuständig sein, das dieAnträge im Rahmen des alten Studienkonten-Gesetzes bearbeitet hat. Denaktuellen Stand zum Antragsverfahren finden Sie auf den Seiten desStudierendensekretariats unter "Studienbeiträge"»
Zweitstudium und Promotion
Zweitstudium
Im Zweitstudium sind Sie erst wenn Sie ein erstesStudium mit Examen abgeschlossen haben, nicht wenn Sie sich vor dem Examen fürweitere Fächer einschreiben. Dabei gelten die konsekutiven Master-Studiengänge nichtals Zweitstudium.
Im Zweitstudium haben Sie keinen Anspruch auf das Darlehen der NRW.Bank undmüssen daher die Studienbeiträge selbst zahlen oder anderweitig finanzieren.
Mehr zur Finanzierung des Studiums und derStudienbeiträge »
Promotion
Sind Sie in einem Promotionsstudiengang eingeschrieben, so werden keineStudienbeiträge fällig.
Wie die Studienbeiträge und das Studium finanzieren?
JederStudierende hat die Möglichkeit, die Studienbeiträge nachgelagert zu bezahlen. Wersich dazu entschließt, hat einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen derNRW.Bank, die den Studienbeitrag dann vorfinanziert und der Hochschuleüberweist: Studienbeitragspflichtige Studierende erhalten einen Anspruch gegendie NRW.Bank auf Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages über ein Darlehen,mit dem die Finanzierung der Studienbeiträge gesichert werden kann. EineBonitätsprüfung findet nicht statt. Dieses Darlehen können Sie bei derEinschreibung oder Rückmeldung bei der Hochschule beantragen.
Wichtig:
Wenn Sie Ausbildungsförderung nach dem BAföG beziehen, sollten Sie dasStudienbeitrags-Darlehen der NRW.Bank in Anspruch nehmen. Wenn Sie nicht sehrwenig BAföG bekommen, müssen Sie in der Regel nichts oder nur wenig von diesemDarlehen zurück zahlen, da die Gesamt-Schuldenlast auf maximal 10.000,- EURgedeckelt ist.
Lesen Sie dazu bitte unsere Seite zu "BAföG-Empfänger: Keine Angstvor dem Studienbeitragsdarlehen!"»
Darlehensrückzahlung
Maßgeblich für die Darlehensrückzahlung ist das nach Studienende selbsterzielte Einkommen. Die Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Ende des Studiums. Voraussetzung
hierfür ist ein hinreichendes Einkommen. Dabei gelten die gleichen Regelungenwie bei der Rückzahlung von BAföG. Die Einkommensschwellen richten sich nachFamilienstand und Anzahl der Kinder. Die Gesamt-Schulden aus BAföG undStudienbeitragsdarlehen sind auf maximal 10.000,- EUR gedeckelt.
Zweithörer:Keine Gebühren, wenn die Hochschule in NRW liegt
VonPersonen, die an einer anderen Hochschule eingeschrieben und zugleich an derRuhr-Universität für weitere Studiengänge als Zweithörer (sog. großeZweithörer) eingeschrieben sind, werden keine Studienbeiträge erhoben,wenn die Hochschule der Einschreibung in Nordrhein-Westfalen liegt und dieseStudienbeiträge erhebt.
Für das Studium von Zweithörerinnen und Zweithörern, die nurLehrveranstaltungen studienbegleitende Prüfungen ablegen wollen (sog. kleineZweithörer), wird ein Zweithörerbeitrag in Höhe von 100,- Euro proSemester erhoben, soweit diese an einer Hochschule eingeschrieben sind, diekeine Beitragspflicht vorsieht.
Internationale Studierende
Übergangsregelungfür Internationale Studierende
AusländischeStudierende, die im Sommersemester 2006 eingeschrieben sind und keinenAnspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen besitzen, werden auf Antragbis zum Ende des Studiums, maximal für die Dauer der 1,5 fachenRegelstudienzeit, in dem Studiengang, in dem sie zu diesem Zeitpunkteingeschrieben sind, von den Studienbeiträgen befreit. Sind dieausländischen Studierenden in mehreren Studiengängen mit unterschiedlicherRegelstudienzeit eingeschrieben, ist die längere Regelstudienzeit maßgeblich.
Bewerbungs-und Auswahlgebühr
Soweit dieRuhr-Universität das Auswahlverfahren von ausländischen Studierendendurchführt, wird für die Auswahl ausländischer Studienbewerberinnen undStudienbewerber eine Gebühr in Höhe von 50,- Euro erhoben, soweit essich nicht um die Auswahl von Studienbewerberinnen und Studienbewerbernhandelt, die einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union angehören oderdie deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Zum Studium zugelassenenBewerberinnen und Bewerbern wird die Gebühr bei der Einschreibung an derRuhr-Universität erstattet. Die Gebühr für das Auswahlverfahren wird mitder Antragstellung auf Teilnahme fällig.
Befreiungvon den Studienbeiträgen für qualifizierte ausländische Studierende
Qualifizierteausländische Studierende mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung, diekeinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen besitzen, können im Einzelfallauf Antrag von der Beitragspflicht für ein oder mehrere Semester befreitwerden, wenn die Ruhr-Universität ein besonderes Interesse an derBildungszusammenarbeit mit dem Herkunftsland hat. Die Entscheidung über dieLänder, mit denen ein besonderes Interesse an der Bildungszusammenarbeitbesteht, trifft das Rektorat und berichtet darüber dem Senat derRuhr-Universität. Die Qualifikation der Studierenden wird durch Bescheinigungdes zuständigen Dekanats oder der vom Dekanat beauftragten Stelle nachgewiesen.
Sport-Eignungstest
Für dieTeilnahme an der sportpraktischen Eignungsprüfung wird eine Gebühr von 40,-EUR erhoben. Zum Studium zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern wird dieGebühr bei der Einschreibung erstattet. Die Gebühr für Eignungsprüfungwird mit der Antragstellung auf Teilnahme fällig.
Gasthörerbeitrag
Für dasStudium von Gasthörerinnen und Gasthörern wird ein allgemeiner Gasthörerbeitragin Höhe von 100,- Euro pro Semester erhoben.
Informationen des Studierendensekretariats derRuhr-Uni
Verwendung der Studienbeiträge
Wie IhreStudienbeiträge an der Ruhr-Universität Bochum verwendet werden und welche Maßnahmen die Ruhr-Uniplant »
LudgerLampen, Dipl.-Psych., Studienbüro der Ruhr-Universität Bochum

[ 本帖最后由 吃花生的大灰狼 于 2007-1-7 11:02 编辑 ]
作者: feelingspace    时间: 2007-1-3 23:36

真的就好,反反复复好几次,搞得我一会激动一会沮丧的
这下放心了
作者: blitzkrieg    时间: 2007-1-4 00:11

好事好事
作者: 吃花生的大灰狼    时间: 2007-1-4 00:13

大家冬季打折可以多买几件衣服了:naughty:
作者: 毛巾    时间: 2007-1-4 00:40

真的是非常的爽

作者: jie28    时间: 2007-1-4 00:46

Studienbeiträgen是指studiengebühren还是指那100多每个学期都得交的Beitrag啊?如果真的可以免就爽咯,
作者: feelingspace    时间: 2007-1-4 01:01

原帖由 jie28 于 2007-1-4 00:46 发表
Studienbeiträgen是指studiengebühren还是指那100多每个学期都得交的Beitrag啊?如果真的可以免就爽咯,

当然是指学费咯
注册费学校又拿不到多少,有啥资格说免就免啊
作者: kussqi    时间: 2007-1-4 03:23

Internationale Studierende
作者: qwealth    时间: 2007-1-4 03:46

多谢大灰狼啊,真是我们波红的知心大GG.
全波红人民感谢你的及时消息啊
作者: 真精不怕火恋    时间: 2007-1-4 12:16

原帖由 k7n2 于 2007-1-4 11:07 发表
什么叫  Ausländische Studierende, die im Sommersemester 2006  eingeschrieben sind 啊?那以前注册的算不算?

既然用了状态被动态,应该是算的
作者: mimi429    时间: 2007-1-4 15:19

是不是还要写一个Antrag的啊?
作者: Redrosefox    时间: 2007-1-4 18:26

dortmund 大学因该紧跟Bochum大学得,不知这次怎么样??
作者: suede    时间: 2007-1-4 20:26

那亚琛呢?????????你们好好啊,羡慕ing................
作者: xghu785    时间: 2007-1-5 14:29

真的假的?
作者: 五湖散人    时间: 2007-1-5 14:38

其中表意含糊,还是稍安勿躁找相关人士确认清楚的好。
作者: lijie    时间: 2007-1-5 17:03

我是上年刚来的,也就是WS2006注册的.是不是就是要交学费啊,这个最好再确认一下,希望懂行的同学能解释一下下
作者: active    时间: 2007-1-5 22:22

原帖由 lijie 于 2007-1-5 17:03 发表
我是上年刚来的,也就是WS2006注册的.是不是就是要交学费啊,这个最好再确认一下,希望懂行的同学能解释一下下



你还是去Studierendensekretariat 那里去咨询一下,比较准确。
其他人解释的再好,不起决定性作用。到时候学校还要让你交钱,哪岂不是乐极生悲嘛
作者: 吃花生的大灰狼    时间: 2007-1-5 22:38

原帖由 吃花生的大灰狼 于 2007-1-3 23:33 发表
晕, 当然真的啦

siehe: http://www.ruhr-uni-bochum.de/studienbuero/studienbeitraege.htm

auch Amtliche Bekanntmachung:

Satzung                             über die Erhebung von Stu ...


Satzung 在这里, 打开后慢慢看.

http://www.uv.ruhr-uni-bochum.de/dezernat1/amtliche/ab661.pdf

Bochum大学的网站上也写的很清楚

http://www.ruhr-uni-bochum.de/studienbuero/studienbeitraege.htm
作者: 龙霏雪    时间: 2007-1-6 01:42

这个规定早就看到了,但是还是要等学校的通知啊!

9月份以后注册的外国学生,按这个规定肯定是要收的了.

过度政策而已,谁知道以后怎样.
作者: 龙霏雪    时间: 2007-1-6 01:44

原帖由 Redrosefox 于 2007-1-4 18:26 发表
dortmund 大学因该紧跟Bochum大学得,不知这次怎么样??


有朋友已经收到多蒙的收费通知了!

:astonishment:
作者: lijie    时间: 2007-1-6 21:46

还是希望有个权威人士能出来给个明确些的解释啊,呵呵,能不能免都有个准话不是,省的想着念着。
作者: darwin    时间: 2007-1-8 20:06

网站都看了,还是不懂。
一边看到可以申请免学费(好像要交50欧手续费),另一边在rueckmeldung里又看到直接划账500欧。
本人德语不好,还请高人指点。
作者: Mick@Bochum    时间: 2007-1-8 22:16

原帖由 k7n2 于 2007-1-8 21:55 发表
学生会的同学能不能代表广大中国学生去详细问一下啊?比如哪个学期前注册的不用交学费,要办什么样的手续等。谢谢!!
500一年说多不多,说少也不少啊。要是不交马上疯狂购物去,趁现在还 ...

500欧是一学期。。。:lautcry:
作者: 吃花生的大灰狼    时间: 2007-1-8 22:33

原帖由 k7n2 于 2007-1-8 21:55 发表
学生会的同学能不能代表广大中国学生去详细问一下啊?比如哪个学期前注册的不用交学费,要办什么样的手续等。谢谢!!
500一年说多不多,说少也不少啊。要是不交马上疯狂购物去,趁现在还 ...


Satzung上说的很清楚, 2006年夏季学期已经在Bochum大学注册的, 并且不享受Studienbeitrags-Darlehen der NRW.Bank an der RUB, 没有超过1.5倍正常学期数的国际学生, 安照对国际学生的Uebergangsregelung, 可以申请免交.

3月份学校的网址上会提供这个功能. 一月下旬会收到infobrief.
作者: 吃花生的大灰狼    时间: 2007-1-8 22:35

原帖由 Mick@Bochum 于 2007-1-8 22:16 发表

500欧是一学期。。。:lautcry:


一学期一件Hugo Boss的西装呗
作者: 毛巾    时间: 2007-1-8 22:43

有谁知道第2学位是否要交?
作者: 吃花生的大灰狼    时间: 2007-1-8 22:45

原帖由 毛巾 于 2007-1-8 22:43 发表
有谁知道第2学位是否要交?


网址上写了, 可以看看你的情况是否收
作者: kristall325    时间: 2007-1-8 22:48

原帖由 毛巾 于 2007-1-8 22:43 发表
有谁知道第2学位是否要交?

我可以清楚地回答你————必须交,而且学费650 一个学期。 因为我一直在交。
作者: hongboz12    时间: 2007-1-15 22:12

06年冬季学期注册的要交吗:astonishment:
补充: 学的是原专业啊
作者: 真精不怕火恋    时间: 2007-1-15 22:56     标题: 我觉得思路应该是这样的

注1
http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/studienbeitraege-haerte.htm
Auch bei bereits abgeschlossenem Studium wird kein Härtefallantrag gewährt. Im Zweitstudium (außer im konsekutiven Master) müssen Sie also die Studienbeiträge selbst finanzieren.

注2
http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/studienbeitraege.htm
Übergangsregelung für Internationale Studierende
Ausländische Studierende, die im Sommersemester 2006 eingeschrieben sind und keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen besitzen, werden auf Antrag bis zum Ende des Studiums, maximal für die Dauer der 1,5 fachen Regelstudienzeit, in dem Studiengang, in dem sie zu diesem Zeitpunkt eingeschrieben sind, von den Studienbeiträgen befreit. Sind die ausländischen Studierenden in mehreren Studiengängen mit unterschiedlicher Regelstudienzeit eingeschrieben, ist die längere Regelstudienzeit maßgeblich.

http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/studienbeitragsdarlehen.htm
Studierende, die der Studienbeitragspflicht auf Basis des StBAG unterliegen, haben Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK zur Finanzierung der Studienbeiträge, wenn sie die im StBAG aufgeführten Anforderungen erfüllen. Dies sind im wesentlichen nur Deutsche Staatsbürger und Ausländer, die auch BAföG-berechtigt sind.
Wer kann das Studienbeitrags-Darlehen beantragen?

Studierende, die der Studienbeitragspflicht auf Basis des StBAG unterliegen, haben Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK zur Finanzierung der Studienbeiträge, wenn sie die im StBAG aufgeführten Anforderungen erfüllen. Dies sind im wesentlichen nur Deutsche Staatsbürger und Ausländer, die auch BAföG-berechtigt sind.

http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/studienbeitragsdarlehen.htm
Diese umfassen unter anderem Folgendes:
Antragsteller müssen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sein oder zu den in § 8 Abs. 1 und 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) genannten Personenkreis fallen.
Welche Personengruppe das ist steht in unseren Informationen zum BAföG unter "Wer?"»

Der Anspruch auf ein Darlehen gilt nur für das Studium, welches zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt. Die individuelle finanzielle oder wirtschaftliche Situation eines Studierenden spielt bei der Anspruchsberechtigung keine Rolle, da durch die NRW.BANK keine Bonitätsprüfung durchgeführt wird. Studierende müssen zudem keine Sicherheiten stellen.

注3
http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/studienbeitraege-haerte.htm
Härtefallanträge - Die Regeln
Die Kriterien für Härtefall-Anträge sind im neuen Studienbeitragsgesetz des Landes NRW enger gefasst worden als im alten Studienkonten-Modell. So ist z.B. der Befreiungsgrund Wirtschaftliche Notlage in der Nähe der Abschluss-Prüfung" nicht in das neue Gesetz aufgenommen worden. Als Befreiungsgrund gilt nur noch eine Existenzgefährdende wirtschaftliche Notlage".

Sie können nur dann einen Härtefallantrag stellen, wenn Sie keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank mehr haben. Bei einem Darlehensanspruch wird keinem Härtefallantrag stattgegeben.

http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/studienbeitragsdarlehen.htm
Studierende, die der Studienbeitragspflicht auf Basis des StBAG unterliegen, haben Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK zur Finanzierung der Studienbeiträge, wenn sie die im StBAG aufgeführten Anforderungen erfüllen. Dies sind im wesentlichen nur Deutsche Staatsbürger und Ausländer, die auch BAföG-berechtigt sind.
Wer kann das Studienbeitrags-Darlehen beantragen?

Studierende, die der Studienbeitragspflicht auf Basis des StBAG unterliegen, haben Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK zur Finanzierung der Studienbeiträge, wenn sie die im StBAG aufgeführten Anforderungen erfüllen. Dies sind im wesentlichen nur Deutsche Staatsbürger und Ausländer, die auch BAföG-berechtigt sind.

http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/studienbeitragsdarlehen.htm
Diese umfassen unter anderem Folgendes:

Antragsteller müssen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sein oder zu den in § 8 Abs. 1 und 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) genannten Personenkreis fallen.
Welche Personengruppe das ist steht in unseren Informationen zum BAföG unter "Wer?"»

Der Anspruch auf ein Darlehen gilt nur für das Studium, welches zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt. Die individuelle finanzielle oder wirtschaftliche Situation eines Studierenden spielt bei der Anspruchsberechtigung keine Rolle, da durch die NRW.BANK keine Bonitätsprüfung durchgeführt wird. Studierende müssen zudem keine Sicherheiten stellen.

[ 本帖最后由 真精不怕火恋 于 2007-1-15 23:05 编辑 ]

图片附件: [关于学费的流程图_RUB_Chinesen] studiengebuehr.gif (2007-1-15 22:57, 8.49 KB) / 下载次数 43
http://csuchen.de/bbs/attachment.php?aid=240000&k=c114f26ae7dd5cfbaf4bf0530b3959b4&t=1732549529&sid=RJBa2H


作者: 吃花生的大灰狼    时间: 2007-1-15 23:06

原帖由 真精不怕火恋 于 2007-1-15 22:56 发表
注1
http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/studienbeitraege-haerte.htm
Auch bei bereits abgeschlossenem Studium wird kein Härtefallantrag gewährt. Im Zweitstudium (außer im konsekuti ...


GG,你不要太牛啊.这个流程图看的俺目瞪口呆,敬仰如滔滔海暴......
作者: kussqi    时间: 2007-1-15 23:07

danke!
作者: 真精不怕火恋    时间: 2007-1-15 23:51

原帖由 德国疯子 于 2007-1-15 23:29 发表
核实:我国内大学本科毕业,在波鸿学同一专业方向的DIPLOM,2006年2月末完成注册,暂时未超过1.5倍学期数,应该属于楼上所说的 注2 吧,请高手帮忙核对下谢谢。
请问:暂时还没受到学校的任何信,我这情况需要 ...


悬。
你现在交学费吗?

[ 本帖最后由 真精不怕火恋 于 2007-1-16 00:39 编辑 ]
作者: 真精不怕火恋    时间: 2007-1-16 00:03

原帖由 吃花生的大灰狼 于 2007-1-15 23:06 发表


GG,你不要太牛啊.这个流程图看的俺目瞪口呆,敬仰如滔滔海暴......


别别
狼哥哥
亲一个


作者: 蜡笔    时间: 2007-1-17 02:51

原帖由 hongboz12 于 2007-1-15 22:12 发表
06年冬季学期注册的要交吗:astonishment:
补充: 学的是原专业啊

同问,我是bochum FH  2006年9月注册的,要交学费吗




欢迎光临 人在德国 社区 (http://csuchen.de/bbs/) Powered by Discuz! 7.2