Studieren mit Kind Wenn sich ein Kind ankündigt während des Studiums, dann ist es aus mitdem wilden Studentenleben. Kurz: das Leben stellt sich auf den Kopf undes ist viel Geduld und Organisationstalent gefragt, um den Alltag mitKind und Studium zu meistern. Für Nebenjobs bleibt meistens keine Zeitmehr - und so sind Studenten mit Kindern meistens dringend auffinanzielle Unterstützung angewiesen. Wo und wie es Hilfe gibt fürstudierende Eltern haben wir hier zusammengetragen.
Örtliche Beratungsstellen:
Studentenwerke der Hochschulen: Sozialberatung
Pro Familia
Donum Vitae
Arbeiterwohlfahrt
Deutsches Rotes Kreuz
Kirchliche Beratungsstellen wie Caritas, Esperanza (Sozialdienstkatholischer Frauen) und Diakonisches Werk, EvangelischeStadtkirchenverbände
Gesundheitsämter
IAF-Verband: für binationale Familien mit ausländischen Partnern
Finanzielle Unterstützung/Ermäßigungen:
Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens":
Bundesstiftungunterstützt viele Schwangere mit kleinem Portemonnaie bis zu bestimmtenVermögensgrenzen. Antrag sollte möglichst früh in der Schwangerschaftgestellt werden, z.B. beim örtlichen Gesundheitsamt oder beiSchwangeren-Beratungsstellen (s.o.). Es besteht allerdings keinRechtsanspruch auf das Geld, Gelder sind begrenzt und werden je nachEinzelfall bewilligt.
Sozialdienst katholischer Frauen und beim Evangelischen Stadt-Kirchen-Verband:es gibt hier neben der "Mutter-Kind-Stiftung" auch einen Kirchenfondfür Schwangere in Not. Gelder werden je nach Einzelfall bewilligt.
Arbeitslosengeld II (Hartz IV): Unter bestimmtenVoraussetzungen sind für Studierende mit Kind auch hier finanzielleHilfen möglich. Die oben genannten Beratungsstellen helfen weiter.
Mutterschaftsgeld: Bundesversicherungsamt, Mutterschaftsgeldstelle, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel. 0228-619-1888,
Erziehungsgeld: Versorgungsämter in NRW: Aachen,Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln,Münster, Soest und Wuppertal. Erziehungsgeld kann man auch onlinebeantragen unter:
Bafög: Schwangerschaft und Kindererziehung könnenbeim Bafög besonders berücksichtigt werden (z.B. Verlängerung derFörderung, Erhöhung der Förderung, höherer Freibetrag bei derAnrechnung des eigenen Einkommens.
Wohngeld: Nur Bafög-Empfänger mit Kind haben Anspruch auf Wohngeld
Studiengebühren: auch bei den derzeitigenStudiengebühren wird auf Eltern Rücksicht genommen. Sie dürfen pro Kindvier Semester länger studieren, bis die sogenanntenLangzeit-Studiengebühren fällig werden.
Kinderbetreuung:
Viele Hochschulen vermitteln Betreuungsplätze für Kinder. Manche betreiben sogar eigene KiTas, direkt auf dem Campus
Wohnen:
Die meisten Studentenwerke haben mittlerweile auchMutter-Kind-Wohnheime. Oder bieten Appartements an, in denenstudentische Familien günstig wohnen können.