Englischkenntnisse:
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Alle Bewerber, die sich frist- und formgerecht beworben haben,
“können auch ohne das Vorliegen des Sprachtests am hochschuleigenen Auswahlverfahren der Universität Mannheim teilnehmen.”
Im Gegenzug wird denjenigen Bewerbern, die einen Studienplatz bekommen haben und eingeschrieben sind, die Auflage gemacht, den geforderten Nachweis englischer Sprachkenntnisse bis spätestens zum 31. Januar 2007 nachzureichen. Das Ergebnis des Sprachtests muss fristgerecht und mit dem geforderten Mindestergebnis vorliegen, andernfalls erfolgt seitens der Universität Mannheim keine Rückmeldung zum Sommersemester 2007.
哎~ 兄弟,这个不是“可以不考虑英语托福”的意思吗?作者: Sven 时间: 2007-2-4 22:12