Servicezeiten:
Mo, Di, Do 7.30-15.00 Uhr
Mi 7.30-12.00 Uhr, 13.30-17.00 Uhr
Fr 7.30-12.00 Uhr
Sa 8.30-12.00 Uhr (eingeschränkter Service)
Stillgelegtes Fahrzeug, Wiederzulassung
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
Personalausweis oder Reisepass und Meldebestätigung
bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung und Personalausweis der/des Geschäftsführer/s
Fahrzeugbrief
Grüne Abmeldebescheinigung
Versicherungsbestätigung
Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht)
AU-Bescheinigung
Kennzeichenschilder, wenn vorhanden
Vollmacht, wenn ein Beauftragter für Sie den Antrag stellt
Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Hinweis: Das Fahrzeug darf höchstens 18 Monate vorübergehend stillgelegt sein, da sonst eine Wiederzulassung nicht möglich ist.作者: 楚人 时间: 2004-4-14 20:55