Auf der Senatssitzung am 1.6.2006 steht die Gebührensatzung für die Einführung von Studiengebühren an der RWTH auf der Tagesordnung.
Leider lassen die Regelungen des HFGG (Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz) nicht wie zunächst erhofft die Gewährung weitererer Ausnahmen bei der Entrichtung der Gebühren zu. Positiv zu vermerken ist jedoch, dass bereits immatrikulierte ausländische Studierende durch die Gebührensatzung einen zusätzlichen Vertrauensschutz erhalten, der bei sozialen Härten die Aussetzung bzw. Begrenzung der Beitragspflicht erlaubt. Auch für zukünftige ausländische Studierende können in der Abschlussphase solche Ausnahmen gewährt werden. Die studentischen Vertreter im Senat werden auf der Senatssitzung erneut auf die sozialen Härten, die durch die Gebühren entstehen, hinweisen, sowie die Sinnhaftigkeit der Einführung an der RWTH hinterfragen. Gerade angesichts des extrem knappen Ergebnisses beim Einführungsbeschluss ist der Beschluss der Gebührensatzung keinesfalls gesichert!
Die Sitzung ist öffentlich! Kommt zur Senatssitzung und unterstützt Eure studentischen Vertreter!!