Liebe Mitstudierende,
da es einige 膎derungen bez黦lich des Semestertickets und damit verbundene
Unklarheiten gab, hier die wichtigsten Informationen dazu (Quelle:
VRS-Semesterticketvertrag):
Das SemesterTicket und Dinge, die man dar黚er wissen sollte:
?nbsp; Das Ticket gilt in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
?nbsp; Ab dem Sommersemester 2006 berechtigt das SemesterTicket wochentags ab
19.00 Uhr bis 03.00 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und Feiertagen
ganzt鋑ig zur unentgeltlichen Mitnahme einer Person 黚er 14 Jahre und bis
zu
3 Kindern von 6 Jahren bis einschlie遧ich 14 Jahren
?nbsp; SemesterTicket-Besitzer d黵fen ein Fahrrad kostenlos mitnehmen
?nbsp; F黵 Studierende, die im 躡ergangstarifbereich des Verkehrsverbundes
Rhein-Ruhr bzw. im 躡ergangstarifbereich des Landkreises Ahrweiler wohnen,
gilt das SemesterTicket auch f黵 Fahrten zwischen dem Wohnort und der
Verbundtarifraumgrenze (hierbei gilt nur der direkte, verkehrs黚liche Weg;
als Berechtigungsnachweis gilt der Personalausweis oder eine
Meldebescheinigung, die allerdings nicht 鋖ter als ein Jahr sein darf)作者: suede 时间: 2006-3-4 23:40