Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (EEV-Steuern). Aehnlich wie Löhne und Gehälter in Form der Lohnsteuer werden verschiedene Einkuenfte aus Vermögen durch die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle belastet. Der Kapitalertragsteuer unterliegen insbesondere:
Gewinnanteile auf Aktien (Dividenden)
Gewinnanteile aus Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und an Genossenschaften.
Zinsen aus Wandelanleihen (Options- und Wandelanleihen)
Zinsen aus Genussrechten (Genussscheinen), unabhaengig davon, ob das Recht mit dem Gewinn und/oder dem Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist.
Die Kapitalertragsteuer wird im Abzugsverfahren erhoben und an das Finanzamt abgefuehrt. Der Steuerpflichtige kann die bezahlte Kapitalertragsteuer auf seine Einkommensteuerschuld anrechnen (Anrechnungsverfahren). Ist dabei die Kapitalertragsteuer hoeher als die Einkommensteuerschuld, wird der überschießende Betrag erstattet. Außerdem wird sie nicht einbehalten, wenn der Steuerpflichtige eine Freistellung bewirkt hat (Steuergutschriften, Zinsabschlagsteuer).
Auch wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht ueberschritten werden, kann man sich durch eine besondere Bescheinigung des Finanzamts (NV-Bescheinigung) vom Vorwegabzug der Kapitalertragsteuer befreien lassen (Steuergutschrift). Auskuenfte hierzu erteilen die Kreditinstitute.