Personen, die sonst ein Visum für die TschR brauchen, gilt ab 24.11.2005 für Transit durch die TschR bis zu maximal 5 Tagen-Transit ein visafreier Verkehr, wenn diese eine gültige Aufenthaltsgenehmigung in einem der Schengener-Staaten besitzen (z.B. in der BRD Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis).
Das Transitvisum erteilt die diplomatische oder konsularische Vertretung der Tschechischen Republik (weiter nur TschR) auf Antrag des Ausländers, der die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der TschR beabsichtigt. Die Gültigkeitsdauer des Transitvisums beträgt höchstens 180 Tage.
Das einmalige Transitvisum berechtigt den Ausländer zu einem nicht 5 Tage überschreitenden Aufenthalt in der TschR, das zweimalige Transitvisum berechtigt zu einem zweimaligen fünftätigen Aufenthalt.
Das mehrmalige Transitvisum berechtigt den Ausländer zu einem mehrmaligen fünftätigen Aufenthalt. Dieses Visum wird nur erteilt, wenn dies der Reisezweck erfordert, vor allem für Busfahrer und Kraftfahrer im internationalen Verkehr